Windpark Willingen

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ABO Wind hat in Hessen bislang 113 Anlagen mit insgesamt 236 Megawatt Leistung errichtet. Das Unternehmen plant östlich von Willingen einen Windpark mit vier Windenergieanlagen des Typs GE 2.75-120 mit einer Nennleistung von je 2,75 Megawatt.

Die geplanten Anlagen produzieren jährlich rund 38 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom, so viel verbrauchen rund 11.000 durchschnittliche Haushalte. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von 28.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.

Entwicklung
Aktueller Status
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

Januar 2022: Update zur Änderungsgenehmigung

Das Verwaltungsgericht Kassel hat der Klage der Gemeinde Willingen bzgl. der vom Regierungspräsidium Kassel im Juli 2020 erteilten Änderungsgenehmigung stattgegeben. ABO Wind prüft derzeit weitere Schritte. 

Januar 2021: Genehmigung des Windparks Willingen hat Bestand

Das Verwaltungsgericht Kassel hat Anfang Januar 2021 entschieden, dass unsere Genehmigung des Windparks Willingen von Februar 2018 rechtmäßig ist. Die Gemeinde Willingen hatte gegen die Genehmigung geklagt.

In Klärung ist weiterhin die Änderungsgenehmigung von Juli 2020, die ebenfalls beklagt wird. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. 

Juli 2020: Änderungsgenehmigung für neuen Anlagentyp erhalten

ABO Wind hat im Juli 2020 eine Änderungsgenehmigung erhalten, um einen anderen als den ursprünglichen geplanten Anlagentyp zu errichten. Statt der zuvor genehmigten GE 2.75-120-Anlagen wollen wir nun die mit 3,6 Megawatt deutlich leistungsfähigeren Nordex N117-Anlagen errichten. Da sich die urspünglich im Februar 2018 erteilte Genehmigung noch in gerichtlicher Klärung befindet, ist der weitere Zeitplan noch unklar. 

Februar 2019: Genehmigung für Windpark Willingen noch in Klärung

Da sich die Genehmigung des Windparks Willingen aktuell noch in gerichtlicher Klärung befindet, ist der weitere Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme noch nicht festgelegt. Wir halten Sie auf dieser Website über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

Februar 2018: ABO Wind erhält Genehmigung für drei Anlagen 

ABO Wind hat die Genehmigung zum Bau von drei Windkraftanlagen erhalten. Ende 2018 werden wir mit dem Bau der Anlagen beginnen, voraussichtlich ab Ende 2019 werden sie umwelfreundlichen Strom produzieren.

Genehmigung im ersten Quartal 2018 erwartet

Nachdem die vollständigen Antragsunterlagen für die Genehmigung des Windparks Willingen Anfang 2017 beim RP Kassel und im Rathaus Willingen auslagen, erwarten wir im ersten Quartal des Jahres 2018 den Erhalt der Genehmigung. Anschließend können wir uns in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur um eine Vergütung des Windstroms bewerben. Neuigkeiten erfahren Sie stets auf dieser Website.

 

Projektinfos

Standort

Standortkarte

Standorte der vier geplanten Windkraftanlagen (pdf rechts unter Downloads verfügbar)

Die beantragten Anlagen des Windparks Willingen-Usseln liegen auf einer Hochfläche am Eideler Berg und Hermannsberg, zwischen den Willinger Ortsteilen Rattlar und Usseln. Die Anlagen befinden sich in einem Abstand von mindestens 1.000 Metern zur nächsten Siedlung.

Die Höhe der geplanten Anlagenstandorte über NN beträgt rund 660 bis 690 Meter.

Windmessungen  haben mit über sieben Metern pro Sekunde eine für Hessen sehr gute Windhöffigkeit ergeben. Damit liegt der Standort innerhalb des Korridors, den die Landesregierung als Vorgabe für die Regionalplanung festgeschrieben hat.

 

Anlagentyp

Windkraftanlagen 3 WEA
Anlagentyp Nordex N117
Nabenhöhe 141 Meter
Rotordurchmesser 116,8 Meter
Gesamthöhe 199,6 Meter
Nennleistung 3,6 Megawatt

 

Visualisierungen

Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt.
Die Visualisierungen zeigen die frühere Planung mit vier Windkraftanlagen.

 

Zeitplan

Hintergrund

In seiner Regierungserklärung vom 15. Juli 2014 sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir: „Im Jahr 2050 soll Hessens Energieversorgung nicht nur im Bereich der Stromversorgung, sondern auch bei der Wärmeerzeugung vollständig auf Erneuerbaren Energien basieren.“ Zwei Prozent der hessischen Landesfläche sollen für die Windkraft zur Verfügung stehen.

Im Oktober 2016 beschloss die Regionalversammlung Nordhessen den Genehmigungsentwurf des Teilregionalplans Energie. Darin sind 169 Vorranggebiete für Windenergienutzung auf insgesamt rund 17.600 Hektar vorgesehen. Dies entspricht 2,05 Prozent der Regionsfläche.

Die Fläche des geplanten Windparks Willingen ist im Entwurf als Vorrangfläche gekennzeichnet.

 

 

Fragen und Antworten zur Windkraft in Willingen

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Willingen möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können. Erste Fragen über das Formular haben wir bereits persönlich beantwortet.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

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Ihre Frage zur Windenergie Willingen:



Häufige Fragen

Sind die Standorte in Willingen überhaupt wirtschaftlich?

Ja. ABO Wind hat zwischen 2014 und 2016 die Windgeschwindigkeit mithilfe eines Messmastes ermittelt. Auf der Nabenhöhe von 139 Metern herrschen Windgeschwindigkeiten von mehr als 7 Metern pro Sekunde, das ist ein für hessische Verhältnisse sehr guter Wert. Die Anlagen können somit jährlich rund 38 Millionen Kilowattstunden klimafreundlichen Strom liefern.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber Pachtzahlungen. In Willingen hat ABO Wind ein Poolmodell konzipiert, um die Pachteinnahmen möglichst gerecht unter den mehr als 20 Grundstückseigentümern aufzuteilen.

Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde Willingen sind nach einigen Jahren Betrieb auch Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten.

Auch wird ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten beauftragen. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts
Industriegebiet 70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Macht Infraschall von Windkraftanlagen krank?

Als Argument gegen Windkraft führen Gegner gelegentlich Infraschall an. Dabei handelt es sich um für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbaren Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Auch viele natürliche Quellen (böiger Wind, hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge, erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird (siehe z.B. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: "Windenergie und Infraschall" und "Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen"). Bislang gibt es keine Belege, dass Infraschall von Windkraftanlagen für Menschen schädlich ist.

Wer wird die Anlagen betreiben?

Wer den Windpark betreiben wird, steht erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur, Umwelt und Landschaft eine zentrale Bedeutung. Zwar ist die Errichtung von Windenergieanlagen ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Doch die Produktion von Atom- oder Kohlestrom erfordert einen weitaus erheblicheren Eingriff in die Natur. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf ihrer Betriebszeit wieder komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Das übernehmen unabhängige Gutachter für Arten- und Naturschutz. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Kann die Fläche rund um die Anlagen weiterhin wie gewohnt genutzt werden?

Ja, das Gelände rund um die Standorte kann weitestgehend wie vorher landwirtschaftlich genutzt werden. Die Bewirtschaftung im engeren WEA-Umfeld wird aus Gründen des Artenschutzes behördlichen Auflagen unterliegen.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt ABO Wind Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. Im Falle eines Brandes lässt man die Anlage kontrolliert abbrennen, Waldbrandgefahr besteht somit keine.

Bleibt der Strom in der Region?

Der Strom aus den Windkraftanlagen in Willingen wird ins lokale Netz eingespeist, er wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Stromnetz zusammenläuft, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Erzeugungsarten an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht den Anteil erneuerbaren Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

Kann der Windpark durch Versiegelungen des Bodens Einfluss auf das Grundwasser nehmen?

Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Dem Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Grundstück liegt ein zeitlich auf maximal 30 Jahre befristetes Pachtverhältnis zugrunde. Die Windkraftanlage kann also nur vorübergehend für die Vertragslaufzeit betrieben werden und muss anschließend zurückgebaut und entfernt werden. Dies ist wichtig, damit das Eigentum an Grund und Boden vom Eigentum an der Windkraftanlage eindeutig getrennt ist.

Nach dem Ablauf des Vertrags kann zwischen den Parteien natürlich ein neuer Vertrag geschlossen werden. Das ist aber eher in den wenigsten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt und in diesem Zeitraum auch eine deutliche Weiterentwicklung der noch relativ jungen Technologie zu erwarten ist.

Dadurch kann ein Ersatz älterer Anlagen, das sogenannte Repowering, einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich machen.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort aus verschiedensten Gründen nicht mehr erwünscht, kann auf einen Ersatz einer abgebauten Anlage auch ganz verzichtet werden und der Windpark inklusive Fundamente zurückgebaut werden. Für den Rückbau fordert die zuständige Genehmigungsbehörde vor Baubeginn die Hinterlegung einer Bürgschaft. Ihre Höhe bemisst sich unter anderem an der Höhe der Windkraftanlage. Somit ist der Rückbau der Anlage auch finanziell abgesichert.

Kontakt

Katja Kleine-Möllhoff

Katja Krüdener
Projektleiterin

Tel. +49 611 267 65-583
Fax +49 611 267 65-599
katja.kruedener(at)abo-wind.de

 

Lena Fritsche

Lena Fritsche
Ansprechpartnerin Presse

Tel. +49 611 267 65-617
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)abo-wind.de

Windenergie-Projekte in Hessen

 

 

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