Windenergie Großenlüder

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ABO Wind plant im Vorranggebiet FD32 „Östlich des Strangelsbergs“ im Landkreis Fulda nördlich von Großenlüder eine Windenergieanlage des Typs Anlagentyp Nordex N163 mit einer Leistung von 6,8 Megawatt. Die geplante Anlage produziert insgesamt jährlich rund 18 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom, so viel verbrauchen knapp 11.000 Personen in ihren Häusern und Wohnungen. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von rund 12.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.

Auf dieser Website können Sie sich über den jeweils aktuellen Stand der Planungen informieren.

Entwicklung
Aktueller Status
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

8. März 2023: Infomesse Windenergie Großenlüder 

 

ABO Wind lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein zur

Infomesse zur geplanten Windkraftanlage Großenlüder
am Mittwoch, 8. März 2023, von 17 bis 20 Uhr,
im Lüderhaus, Wiesenweg 14, 36137 Großenlüder.

Auf Stellwänden informiert ABO Wind unter anderem über Natur- und Artenschutz, Schall und Schattenwurf, den Bau der Windkraftanlage, finanzielle Zuwendungen an die Gemeinde sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger. Besucherinnen und Besucher können sich mit den anwesenden Expertinnen und Experten zu allen Aspekten des Projektes und der Windenergie austauschen.

Die Veranstaltung hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von Mitarbeitenden von ABO Wind betreut. Besucherinnen und Besucher können also jederzeit zwischen 17 und 20 Uhr vorbeikommen.

Wer sich die Infoposter nicht vor Ort ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus tun. Auf dieser Website stehen ab dem Nachmittag des 8. März alle ausgestellten Poster zum Download bereit.

 

Februar 2023: Projektseite online 

Auf der Website www.windenergie-grossenlueder.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über die Planungen des Windparks.

 

 

Projektinfos

Standort

Die geplante Anlage von Großenlüder befinden sich im forstwirtschaftlich genutzten Gebiet mit Nadelmischwald. Die Windenergieanlage liegt in der Gemarkung Eichenau, nordöstlich des gleichnamigen Ortsteils und nördlich der Gemeinde Großenlüder. Sie wird auf Privatgrundstücken im ausgewiesene Vorranggebiet FD 32 des rechtskräftigen Teilregionalplan Energie Nordhessen errichtet.

Die Höhe des Plangebietes beträgt ca. 420 m über NN. Nach internen Vorabschätzungen und Berechnungen herrscht eine Windgeschwindigkeit von 6,9 m/s. Dies werden wir mit einer sogenannten LiDAR-Messung überprüfen, die Mitte 2023 beginnen soll. Die Abkürzung LiDAR steht für „Light detection and ranging“ und bezeichnet eine Methode zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung mittels Laserstrahlen. Das LiDAR-Messverfahren ist weniger aufwendig, weil es keines hohen Messmastes bedarf, um die Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe zu bestimmen. Der LiDAR-Standort befindet sich auch auf einem Privatgrundstück.

 

Kommunalabgabe


Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihrem Flächenanteil mit bis zu 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn die Windkraftanlage Großenlüder realisiert wird, könnte Schlitz pro Jahr rund 7.400 Euro, Bad Salzschlirf knapp 13.000 Euro und Großenlüder rund 15.700 Euro erwarten.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also mehr als 700.000 Euro alleine aus der Zuwendung der Windkraftanlage in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Wind darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

 

Anlagentyp

Anzahl 1 WEA
Anlagentyp Nordex N163
Nabenhöhe 164 Meter
Rotordurchmesser 163 Meter
Gesamthöhe 245,5 Meter
Nennleistung 6,8 Megawatt
Erwartete Stromerzeugung ca. 18 Mio. kWh/Jahr

 

Visualisierungen

Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.

Wir haben eine Auswahl der Visualisierungen der Windkraftanlage Großenlüder in einer Fotogalerie zusammengestellt, links und rechts in jedem Bild können Sie weiter oder zurückklicken. Mit Klick auf ein Bild erscheint eine hochauflösende Version. Jedes Bild zeigt eine Skizze, wo die Anlage ins Bild montiert wird sowie die fertige Visualisierung.

Von welchen Punkten aus die Fotos für die Visualisierungen aufgenommen wurden, sehen Sie auf folgender Karte:

Fotopunkte

 

 

Zeitplan

März 2018 – September 2022 Naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, Fledermäuse, Artenschutzfachbeitrag, Baugrundgutachten, Schall-, Schattengutachten)
27. November 2019 Einreichung eines Vorbescheids für drei WEA im Vorranggebiet FD 32
19. März 2021 Positive Stellungnahme der Luftverkehrsbehörde für die Errichtung einer Windenergieanlage
August 2021 Vorstellung des Projektes im Magistrat
Dezember 2022 Einreichung eines Genehmigungsantrages nach BImSchG beim RP Kassel
08.03.2023 Informationsmesse für Bürgerinnen und Bürger in Großenlüder
Voraussichtlich April 2023 Aufstellung eines LiDAR-Messgeräts
Voraussichtlich September 2023 Planung der Zuwegung und der Kabeltrasse
Voraussichtlich ab Q4/2023 Öffentliche Auslage der Antragsunterlagen
Voraussichtlich Frühjahr 2024 Erörterungstermin
Voraussichtlich 1./2. Quartal 2024 Genehmigung des Windparks, Teilnahme an Ausschreibung für einen Einspeisetarif
Voraussichtlich 2024/2025 Bau und Inbetriebnahme der Windenergieanlage in Großenlüder

 

Fragen und Antworten zur Windenergie Großenlüder

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windenergie in Großenlüder möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet. Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Falls Sie eine persönliche Antwort wünschen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

Name (optional)
Wohnort (optional)
E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zur Windenergie in Großenlüder:



Häufige Fragen

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über die Windkraftanlage zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an. 

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die Windkraftanlage ist auf privaten Flächen geplant. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Die Kommune profitiert im Rahmen der Kommunalabgabe (siehe oben). Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für Großenlüder sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung der WIndkraftanlage sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. 

Wer wird die Anlage betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer einen Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Je nach persönlicher Vorliebe der Bürger und Bürgerinnen sind Beteiligungsmodelle mit unterschiedlich hohem Risiko denkbar: zum Beispiel festverzinsliche Nachrangdarlehen oder eine Direktbeteiligung über Kommanditanteile. Haben Sie Interesse, sich an den Windenergieanlagen zu beteiligen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Bleibt der Strom in der Region?

Die in Großenlüder geplante Windkraftanlage würde klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2022 machte die Windkraft laut Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE rund 25 Prozent des Strommixes in Deutschland aus und liegt damit auf Platz 1. weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

 

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt tatsächlich witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen viel Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes mit einem Durchmesser von 25 Metern, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt eine Vollversiegelung.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

 

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

 

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm. 

Macht Infraschall von Windkraftanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 

Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Ab Januar 2023 gilt allerdings für Windkraftanlagen die Pflicht zur sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung:

Das heißt, die Lichter an der Anlage blinken nur, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Somit werden die Lichtsignale um ein Vielfaches verringert.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Drensteinfurt geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 4.800 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Dazu beauftragt ABO Wind unabhängige Arten- und Naturschutzgutachter. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt ABO Wind Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.
Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. Im Falle eines Brandes lässt man die Anlage kontrolliert abbrennen, Waldbrandgefahr besteht somit keine.

Wird die Wasserqualität durch den Bau der Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb der Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Kontakt

Tea Parlov

Tea Parlov
Projektleiterin

Tel. +49 611 267 65-594
Fax +49 611 267 65-599
tea.parlov(at)abo-wind.de

Lena Fritsche

Lena Fritsche
Ansprechpartnerin Presse

Tel. +49 611 267 65-617
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)abo-wind.de

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