Ad-hoc-Meldungen

Ad-hoc-Meldungen - Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

 


Meldung vom 5. März 2024, veröffentlicht um 13.48 Uhr

Anfechtungsklage gegen alle Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung zurückgenommen

Der ABO Wind Aktiengesellschaft ist gestern Nachmittag die Klagerücknahme der vor dem Landgericht Frankfurt a.M. unter dem Aktenzeichen 3-05 O 582/23 anhängigen Anfechtungsklage zugestellt worden. Die Anfechtungsklage richtete sich gegen sämtliche auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 beschlossenen Tagesordnungspunkte (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 29. November 2023): Tagesordnungspunkt 1 (Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter Beitritt der Ahn & Bockholt Management GmbH und Feststellung der Satzung), Tagesordnungspunkt 2 (Satzungsänderung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder) und Tagesordnungspunkt 3 (Aufsichtsratswahlen). Es sind hierfür keine Leistungen der Beklagten erbracht worden. Mit der Klagerücknahme ist das Verfahren beendet und es sind keine Rechtsstreitigkeiten mehr gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Oktober 2023 anhängig.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. am 29. Februar 2024 einen Freigabebeschluss betreffend den von der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 beschlossenen Formwechsel der ABO Wind AG in die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA erlassen (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 1. März 2024).

 


Meldung vom 1. März 2024, veröffentlicht um 14.42 Uhr

Bekanntmachung des Freigabebeschlusses des OLG Frankfurt betreffend den Formwechsel der ABO Wind AG in die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 29. Februar 2024 einen Freigabebeschluss betreffend den von der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 beschlossenen Formwechsel der ABO Wind AG in die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA erlassen.

Die Hauptversammlung hatte am 27. Oktober 2023 zu Tagesordnungspunkt 1 in der Fassung des Gegenantrags A beschlossen, die Gesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Ahn & Bockholt Management GmbH formzuwechseln.

Gegen diesen Beschluss haben Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben und so war die Eintragung des Formwechsels im Handelsregister bisher blockiert.

Daraufhin hat die Gesellschaft einen Freigabeantrag gem. § 246a AktG beim OLG gestellt.

Mit der heute zugegangenen positiven Entscheidung des OLG Frankfurt kann nun die Durchführung des Formwechsels erfolgen.

Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden.

 


Meldung vom 16. Februar 2024, veröffentlicht um 10.18 Uhr

ABO Wind erhöht Prognose für Jahresergebnis 2023

Die Accounting-Abteilung des Unternehmens hat heute den Vorstand darüber informiert, dass sich bei den Arbeiten am Jahresabschluss ein höheres Ergebnis für 2023 abzeichnet. Aktuell wird mit einem Konzernergebnis von 27,3 Millionen Euro gerechnet. Bislang war eine Spanne von 22 bis 26 Millionen Euro prognostiziert worden. Die Veröffentlichung des Jahresabschluss 2023 ist für den 14. März geplant.

 


Meldung vom 29. November 2023, veröffentlicht um 15.39 Uhr

Bekanntmachung (i) der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen sämtliche auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 gefassten Beschlüsse und (ii) des Eingangs eines Aktionärsverlangens auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG 

Der Vorstand gibt bekannt, dass die Gesellschaft Kenntnis erhalten hat von einer am 23. November 2023 durch Aktionäre der Gesellschaft erhobenen Anfechtungsklage, die sich gegen sämtliche auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 gefassten Beschlüsse richtet und beim Landgericht Frankfurt a.M. anhängig ist. Die Klage wurde der Gesellschaft noch nicht zugestellt.

Die außerordentliche Hauptversammlung hat Beschluss gefasst über

Die Beschlussfassungen dienen unter anderem der Umsetzung des geplanten Rechtsformwechsels in eine KGaA. Aufgrund der erhobenen Anfechtungsklage wird sich die bisher geplante Umsetzung jedenfalls verzögern.

Die Gesellschaft beabsichtigt, sich im Falle der Zustellung der Klage gegen die Klage zu verteidigen und eine Hinweisbekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG im Bundesanzeiger einzustellen.

Weiterhin gibt der Vorstand bekannt, dass der Gesellschaft ein Aktionärsverlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG zugegangen ist. Die außerordentliche Hauptversammlung soll beschließen über

(1) die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG betreffend die Vorbereitung des von der Gesellschaft mittels Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Juni 2023 angekündigten Rechtsformwechsels in eine KGaA,

(2) die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats nach § 147 Abs. 1 AktG aus demselben Vorgang und

(3) die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft nach § 147 Abs. 2 AktG.

Das Einberufungsverlangen wird derzeit von der Gesellschaft geprüft.

 


Meldung vom 1. Juni 2023, veröffentlicht um 12.49 Uhr

ABO Wind AG prüft Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien

Auf Grundlage einer heutigen Erörterung sind Vorstand und Aufsichtsrat übereingekommen, einen Formwechsel der ABO Wind AG in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vertieft zu prüfen und durch die Erstellung der hierzu notwendigen Dokumentationen vorzubereiten. In den nächsten Monaten wollen die Gremien dann entscheiden, ob sie der Hauptversammlung einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Hintergrund des erwogenen Formwechsels ist der Wunsch, die Möglichkeiten der Gesellschaft am Kapitalmarkt zu verbessern. Aktuell ist das Potential für Kapitalerhöhungen begrenzt, weil die Familien der Gründer als Mehrheitsaktionäre auch weiterhin maßgeblichen Einfluss ausüben möchten. Nach einer Umwandlung in eine KGaA könnte ihr Einfluss als Gesellschafter einer Komplementärin gesichert bleiben. Die bewährte Struktur eines familiengeführten Unternehmens, das zugleich für eine Finanzierung auch über den Kapitalmarkt offen steht, bliebe gewahrt. Daran würde sich nichts ändern, wenn die Beteiligung der Gründerfamilien am Kommanditkapital bei etwaigen Kapitalerhöhungen unter die Schwelle einer Mehrheit sinken würde.

Sofern die weiteren Prüfungen und Entscheidungen positiv verlaufen sollten, geht der Vorstand davon aus, der Hauptversammlung noch in diesem Jahr einen Beschlussvorschlag zu einem Formwechsel vorlegen zu können.

 


Meldung vom 24. Januar 2023, veröffentlicht um 12.54 Uhr

ABO Wind erhöht erneut Prognose für Jahresergebnis 2022

Die Accounting-Abteilung des Unternehmens hat heute den Vorstand darüber informiert, dass sich bei den fortschreitenden Arbeiten zum Jahresabschluss ein höheres Jahresergebnis für 2022 abzeichnet als bislang kommuniziert. Aktuell wird mit einem Konzernergebnis in einer Spanne zwischen 20 und 25 Millionen Euro gerechnet. Am 1. Dezember 2022 hatte das Unternehmen in einer Ad-Hoc-Meldung das prognostizierte Jahresergebnis auf „annähernd 17 Millionen Euro“ angehoben. Ursächlich für die neuerliche Erhöhung der Prognose sind mehrere Projekterfolge, die zum Jahresende im In- und Ausland erreicht worden sind, sowie Bewertungsanpassungen.   

 

 


Meldung vom 09. Januar 2023, veröffentlicht um 11.54 Uhr

Aufsichtsratsvorsitzender legt Mandat nieder

Rechtsanwalt Jörg Lukowsky, seit April 2000 durchgängig amtierender Aufsichtsratsvorsitzender der ABO Wind AG, hat dem Vorstand heute mitgeteilt, dass er sein Mandat mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. April 2023 vorzeitig niederlegt. Als Grund gibt Jörg Lukowsky an, für sich künftig andere Schwerpunkte setzen zu wollen. Er sei überzeugt, dass sich die ABO Wind AG weiterhin gut entwickeln werde. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bleibe er dem Unternehmen eng verbunden.

 


Meldung vom 1. Dezember 2022, veröffentlicht um 10.12 Uhr

Das Controlling der ABO Wind AG hat heute dem Vorstand eine aktualisierte Geschäftsplanung vorgelegt. Demnach entwickelt sich das Geschäftsjahr 2022 besser als bislang erwartet. Nach aktuellem Stand ist für das laufende Jahr ein Konzernergebnis nach Steuern in Höhe von annähernd 17 Millionen Euro zu erwarten. Prognostiziert hatte die Gesellschaft bislang, mindestens das Jahresergebnis des Vorjahres (13,8 Millionen Euro) zu erreichen. Die Analysten von Metzler und First Berlin hatten in ihren jüngsten Veröffentlichungen das Jahresergebnis 2022 auf 15 beziehungsweise 14,3 Millionen Euro geschätzt.

Für das Folgejahr erwartet ABO Wind eine weitere deutliche Ergebnisverbesserung. Nach aktuellem Stand der Geschäftsplanung wird der Nettogewinn des Konzerns 2023 voraussichtlich zwischen 22 und 26 Millionen Euro liegen. Bislang hatte ABO Wind die Erwartung kommuniziert, im Jahr 2024 erstmals die Schwelle von 20 Millionen Euro beim Konzernjahresgewinn zu überschreiten.

Grund für die nunmehr veränderte Erwartung bezüglich 2023 sind sich für das nächste Geschäftsjahr anbahnende Projekteverkäufe von bereits genehmigten Wind- und Solarparks in internationalen Märkten. ABO Wind strebt einzelne Verkäufe wegen des dafür aktuell günstigen Marktumfelds an. Aufgrund einer großen Nachfrage von Investoren nach baureifen Erneuerbare-Energie-Projekten ist das Preisniveau hoch. ABO Wind befindet sich in Gesprächen mit mehreren potentiellen Investoren. Ein erfolgreicher Abschluss der Verkaufsverhandlungen scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt wahrscheinlich. Sollte der Verkauf jedoch nicht zustande kommen, wäre die Ergebnisprognose für 2023 zu reduzieren.

 


Meldung vom 22. Juni 2022, veröffentlicht um 21.18 Uhr

Neuaufstellung des Vorstands

Nach eingehender Beratung hat der Aufsichtsrat der ABO Wind AG heute Abend eine umfassende Neuaufstellung des Vorstands in die Wege geleitet. Die Unternehmensgründer und langjährigen Vorstände, Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt, die mit ihren Familien jeweils rund 26 Prozent der Aktien halten, kündigten an, ihre Vorstandstätigkeit binnen der nächsten drei Jahre zu beenden und dann in den Aufsichtsrat wechseln zu wollen.

Bereits zum 1. August 2022 soll der ABO Wind-Vorstand um drei erfahrene Mitglieder wachsen. Der Aufsichtsrat hat heute beschlossen, mit Susanne von Mutius, Matthias Hollmann und Alexander Reinicke Vorstandsverträge zu verhandeln und in den nächsten Wochen abzuschließen. Alle drei arbeiten seit zehn oder mehr Jahren für ABO Wind. Aktuell verantworten sie als Mitglieder der Geschäftsleitung zentrale Bereiche des Unternehmens. Die Kauffrau Susanne von Mutius ist für die Projektfinanzierung und den Vertrieb in mehreren Kernmärkten zuständig. Der Ingenieur Matthias Hollmann leitet die technischen Abteilungen (Bau, Elektro, Gutachter) sowie den Einkauf von Windkraftanlagen, Solarmodulen und Komponenten. Der Kaufmann Alexander Reinicke ist für Unternehmensfinanzierung, Controlling und Personalwesen sowie Verwaltung zuständig. Damit bringen die drei künftigen Vorstandsmitglieder wichtige Kompetenzen mit in das Gremium ein. Ziel ist es, die Kontinuität der erfolgreichen Geschäftsentwicklung über das mittelfristige Ausscheiden der Unternehmensgründer aus dem Vorstand hinaus sicherzustellen. Da der bisherige Vorstandsvorsitzende Andreas Höllinger wie bereits vermeldet zum 31. Juli 2022 vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, wächst der Vorstand damit auf sechs Köpfe. Als Vorstandssprecher soll künftig Dr. Karsten Schlageter fungieren.

 


Meldung vom 11. März 2022, veröffentlicht um 12.04 Uhr

Tätigkeit des Vorstandsvorsitzenden Andreas Höllinger endet vorzeitig zum 31. Juli 2022

Der Aufsichtsrat der ABO Wind AG und der Vorstandsvorsitzende Andreas Höllinger haben sich heute einvernehmlich darauf verständigt, das bis 31. Juli 2023 laufende Vorstandsmandat des Herrn Höllinger vorzeitig zum 31. Juli 2022 zu beenden. Grund sind unterschiedliche Auffassungen über die künftige strategische Ausrichtung des Unternehmens.

 


Meldung vom 11. November 2020, veröffentlicht um 15.28 Uhr

Nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien.

ABO Wind AG plant Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Der Vorstand der ABO Wind AG (ISIN DE0005760029) plant basierend auf einer heute erhobenen Markteinschätzung die Durchführung einer Kapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2020 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Voraussichtlich bis zu 550.000 neue Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung bei ausgewählten qualifizierten Investoren platziert werden. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft sowie unter der Annahme einer Vollplatzierung rechnet der Vorstand mit einem Falle ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 16 Mio. Dieser soll vornehmlich zur Finanzierung der Entwicklung und Errichtung neuer internationaler Wind- und Solarparks dienen.
Der Vorstand wird in den kommenden Tagen die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festlegen. Auch steht die Zustimmung des Aufsichtsrats zur Durchführung der Kapitalerhöhung noch aus.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ABO Wind AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der ABO Wind AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die ABO Wind AG noch ein anderer an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
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Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die ABO Wind AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

 


Meldung vom 29. Oktober 2020, veröffentlicht um 13.18 Uhr

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.

ABO Wind AG plant Begebung einer Unternehmensanleihe im 1. Quartal 2021

Die ABO Wind AG beabsichtigt, im 1. Quartal 2021 eine Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 30 Millionen Euro mit der Option der Aufstockung auf bis zu 50 Millionen Euro zu emittieren. Sie hat hierzu heute eine grundsätzliche Verständigung mit der GLS Bank mit Sitz in Bochum über den Vertrieb der Anleihe erzielt, der zunächst exklusiv durch die GLS Bank erfolgen soll. Eine entsprechende Vertriebsvereinbarung soll hierzu kurzfristig abgeschlossen werden.

Die nachrangige Anleihe soll voraussichtlich eine Laufzeit von neun Jahren haben und mit jährlich 3,5 Prozent verzinst werden.

Die Emission soll im Wege eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg auf Basis eines Wertpapierprospekts erfolgen. Ein entsprechendes Billigungsverfahren soll noch in diesem Jahr bei der Luxemburgischen Wertpapieraufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) eingeleitet werden.

Die Erlöse aus der Emission der Anleihe sollen vornehmlich zur Finanzierung der Entwicklung und Errichtung neuer internationaler Wind- und Solarparks dienen.

Der für das öffentliche Angebot maßgebliche Wertpapierprospekt wird nach dessen Billigung durch die CSSF auf der Internetseite der ABO Wind AG (www.abo-wind.com/anleihe) abrufbar sein.

Wichtige Hinweise:

Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen, Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Maßgeblich für das Angebot ist ausschließlich der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) noch zu billigende und voraussichtlich im Januar 2012 auf der Internetseite der ABO Wind AG (www.abo-wind.com/anleihe) zu veröffentlichende Wertpapierprospekt. Allein der Wertpapierprospekt wird die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger enthalten.
Investoren wird empfohlen, den von der CSSF auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit zu prüfenden Wertpapierprospekt, wie er voraussichtlich ab Januar 2021 auf der Internetseite der ABO Wind AG (www.abo-wind.com/anleihe) abrufbar sein wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen oder Aktien der ABO Wind AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung des Prospekts durch die CSSF nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist.
Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.
Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der "Securities Act") noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
Diese Veröffentlichung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt. 


Meldung vom 22. Juli 2020, veröffentlicht um 17.57 Uhr 

ABO Wind AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung um nominal bis zu 200.000 Euro

Der Vorstand der ABO Wind AG hat heute eine Kapitalerhöhung um bis zu nominal 200.000 Euro auf bis zu 8.670.893 Euro durch Ausgabe von bis zu 200.000 neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2019 der Gesellschaft beschlossen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Die neuen Aktien sollen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen einer Privatplatzierung kurzfristig ausgewählten Investoren zum Preis von 20,40 Euro je neuer Aktie zur Zeichnung angeboten werden. Die neuen Aktien sind ab dem  laufenden Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigt. Der erwartete Emissionserlös von bis zu rund vier Millionen Euro dient der Vorfinanzierung der Entwicklungskosten künftiger Wind- und Solarparks in aktuell 16 Ländern weltweit.

 


Ende März 2020 nahm die Münchener Börse die ABO Wind-Aktie in das Freiverkehrssegment m:access auf. Seither unterliegt ABO Wind gemäß den Regeln der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) der Pflicht, Ad-hoc-Meldungen zu veröffentlichen. Eine Ad-hoc-Meldung enthält zur sofortigen Veröffentlichung bestimmte Tatsachen, die geeignet sind, den Börsenkurs erheblich zu beeinflussen.

Alle veröffentlichten Ad-hoc-Meldungen stehen für mindestens fünf Jahre auf dieser Internetseite zur Verfügung.

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Alexander Koffka

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