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Windpark Herrscheid Eslohe
ABO Wind möchte auf dem Herrscheid insgesamt vier Windenergieanlagen errichten. Das Planungsgebiet liegt östlich des Ortsteils Oedingerberg im Grenzbereich der Stadt Lennestadt und der Gemeinde Eslohe. Da dort die Grenze zwischen dem Kreis Olpe und dem Hochsauerlandkreis verläuft, teilen sich die vier Windenergieanlagen in zwei unterschiedliche Projekte auf: Herrscheid Lennestadt und Herrscheid Eslohe. Im Folgenden sind alle Informationen über den Windpark Herrscheid Eslohe zusammengestellt. Die Website für den Windpark Herrscheid Lennestadt finden Sie hier.
Der von uns geplante Windpark Herrscheid Eslohe würde so viel Strom produzieren wie rund 8.000 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von mehr als 18.000 Tonnen Kohlendioxid. Auf dieser Website fassen wir das Wichtigste zu unseren Planungen zusammen. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, wenden Sie sich gerne an uns.
Aktuelles
Auf dieser Projektwebsite finden Sie alles Wissenswerte über die Windkraftplanung in Herrscheid Eslohe.
Standort
Die beiden geplanten Windenergieanlagen (WEA) liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Eslohe, in der Gemarkung Cobbenrode, südlich des Ortsteils Leckmart. Der Standort grenzt an die Stadt Lennestadt (südwestlich des Plangebiets) sowie an die Stadt Schmallenberg (südlichdes Plangebiets). Die beplanten Flächen hat der Orkan Kyrill im Jahre 2007 stark beschädigt. Aktuell werden sie hauptsächlich durch Weihnachtsbaumkulturen forstwirtschaftlich genutzt.
Immissionsschutz gewährleistet
Die nächstgelegene Wohnbebauung der Gemeinde Eslohe liegt knapp 770 Meter nördlich der geplanten WEA. Im Stadtgebiet Lennestadt liegt die Planung 1.425 Meter nordöstlich der Ortschaft Oedingerberg. In der Stadt Schmallenberg befindet sich die nächstgelegene Wohnbebauung etwa 1.150 Meter südlich der geplanten WEA. Unser Genehmigungsantrag enthält alle notwendigen Gutachten zu Themen wie Artenschutz, Schall- und Schattenimmission oder optisch bedrängender Wirkung. Die Ergebnisse der Gutachten zeigen, dass gegen die Errichtung und den Betrieb der Anlagen keine Bedenken bestehen. Die schalltechnischen Richtwerte werden an allen Häusern eingehalten bzw. unterschritten. Sämtliche Beurteilungspegel liegen unter 40 dB(A), erlaubt sind im Außenbereich 45 dB(A) zur Nachtzeit.
Planungsrecht besteht
Der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2004 zeigt leidglich eine Konzentrationszone, die bis heute unbebaut ist, da die Vollzugsfähigkeit der planerischen Ausweisung nicht gegeben ist. In diversen Gesprächen mit der Gemeinde Eslohe wurde deutlich, dass die Gemeinde nicht beabsichtigt, den alten Flächennutzungsplan (FNP) zu überarbeiten, um der Windkraft substantiell Raum zu verschaffen. Ein Gericht hat kürzlich bestätigt, dass der vorliegende FNP formelle und materielle Fehler aufweist und daher keine ausschließende Wirkung auf die Windkraftplanung der Gemeinde Eslohe hat. Da es sich bei der Planung von Windparks um privilegierte Bauvorhaben handelt, dürfen sie – wenn es keine ausgewiesene Windvorranggebiete mit ausschließender Wirkung gibt - prinzipiell überall gebaut werden, wo sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie den Immissionsschutz einhalten. Gegen die Entscheidung des Gerichts hat die Gemeinde Eslohe einen Antrag auf Berufung gestellt.
Anlagentyp
Anzahl | 2 WEA |
Hersteller | GE 5.5-158 |
Nabenhöhe | 161 Meter |
Rotordurchmesser | 158 Meter |
Gesamthöhe | 240 Meter |
Nennleistung | 5,5 MW |
Zeitplan
Q1/21 – Q4/22: Genehmigungsverfahren
Q1/23 – Q3/23: Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur
Q4/23 – Q2/24: Bau und Inbetriebnahme des Windparks
Hintergrund
Die Energiewende in NRW
Die seit 2017 in NRW regierende Koalition aus CDU und FPD hat einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen, der seit dem 06.August 2019 gilt. Für die Energiewende ist das eine schlechte Nachricht. Denn der neue Entwurf streicht die bisher gültigen Ziele, bis zum Jahr 2020 den Energiemixanteil von Windkraft auf mindestens 15 Prozent und bis 2025 auf mindestens 30 Prozent anzuheben. Damit konterkariert die Landesregierung Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung und des Weltklimaabkommens von Paris. Die derzeitigen Regierungspläne sorgen für eine massive Verunsicherung in kommunaler Bauleitplanung und Bevölkerung. Der Windenergie-Ausbau in NRW ist dadurch nahezu zum Erliegen gekommen.
Das ist umso bedauerlicher, als viele innovative Unternehmen in NRW den Weg zur Energiewende bereits erfolgreich beschreiten. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben alleine fünf Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.860 Mitarbeitern in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland 18.500 Menschen in der Windenergiewirtschaft beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.
Fragen und Antworten zur Windkraft in Herrscheid Eslohe
Nun sind Sie als Anwohner*in gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Herrscheid Eslohe möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürger*innen mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Häufige Fragen:
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Herrscheid Eslohe fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Stadt Eslohe sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes mit einem Durchmesser von 25 Metern, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt eine Vollversiegelung.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Eslohe geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 4.800 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren.
Dennoch erstellt ABO Wind im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Ein standortspezifisches Brandschutzkonzept ist gegenwärtig in Erarbeitung von der DMT GmbH und Co. KG.
Der auf dem Herrscheid geplante Windpark würde klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Eslohe geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Herrscheid Eslohe wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Ein wichtiger Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen: Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Aurich, hat in seinem Grundstücksmarktbericht von Februar 2015 darlegen können, dass Windenergieanlagen keine negativen Auswirkungen auf die Kaufpreise benachbarter Häuser hatten. Der Untersuchungszeitraum belief sich auf die Jahre 2005 bis 2012. In der untersuchten Region stehen zahlreiche Windenergieanlagen.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie der Stadt Aachen aus dem Jahr 2011. Deren Ergebnis: Es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Beeinflussung des Grundstücksmarktes durch die Windkraftanlagen in den untersuchten Lagen nicht vorhanden ist.
Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen in NRW“ des LANUV und des MULNV sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.
Der Bau eines Windparks ist immer auch ein Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Wind gemäß der erstellten Naturschutzgutachten in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde entsprechende Maßnahmen um. Im Falle des Windparks Herrscheid Eslohe ist eine Maßnahme zur Lebensraumoptimierung der Waldschnepfe geplant. Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen aus anderen Projekten von ABO Wind finden Sie hier.
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