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Windenergieanlage Everswinkel
Wir planen die Errichtung einer Windenergieanlage auf einem Areal, das eine Analyse der Gemeinde Everswinkel als Potentialfläche für Windkraft identifiziert hat. Auf der nördlich von Everswinkel gelegenen Fläche möchten wir eine Anlage mit 5,5 Megawatt Leistung errichten. Sie könnte so viel Strom erzeugen, wie etwa 4.500 Haushalte verbrauchen. Damit wäre die Einsparung von 10.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr möglich.
Aktuelles
Am 11.09.2020 haben wir einen Antrag auf Bau und Genehmigung der Windenergieanlage Everswinkel beim zuständigen Kreis Warendorf eingereicht. Zunächst wird nun eine Vollständigkeitsprüfung durchgeführt.
Standort
Anlage liegt in einem ausgewiesenen Windenergiebereich
Die Gemeinde Everswinkel hat am 20.03.2017 einen Ratsbeschluss zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ gefasst. Daraus ergab sich eine Potentialanalyse (letzte Überarbeitung 18.07.2019) als Grundlage eines sachlichen Teilflächennutzungsplans. Unsere Anlage liegt in einem nördlich von Everswinkel gelegenen Areal, das in der Analyse als Potentialfläche für Windkraft gekennzeichnet ist.
Mehr als 1.700 Meter Abstand zur Wohnsiedlung
Für den Bau und Betrieb der WEA werden fast ausschließlich Ackerflächen und bestehende Wirtschaftswege beansprucht. Mit einem Abstand von mehr als 1.700 Metern zur nächsten Siedlung liegt die Anlage weit entfernt und Anwohner*innen sind somit von Schall- und Schattenemissionen wenig bis gar nicht betroffen. Der Abstand zu Außenhöfen beträgt mehr als 500 Meter. Auch hier werden die Schall-Richtwerte der TA Lärm und die LAI-Empfehlungen zum Schattenwurf berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass auf der Potentialfläche für einen wirtschaftlichen Betrieb ausreichend Wind weht, sind im Vorfeld des Baus der WEA entsprechende Ertragsgutachten beauftragt worden.
Keine WEA-empfindlichen Vogelarten gefährdet
Artenschutzrechtliche Fachgutachten zeigen, dass am geplanten Anlagenstandort gemäß Leitfaden Artenschutz NRW keine windkraftsensiblen Vogelarten oder sonstige geschützte Lebewesen durch den Bau und Betrieb der Anlage gefährdet werden.
Günstige Netzanbindung
In Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist ein Netzverknüpfungspunkt in direkter Nähe an der K3 vorgesehen. Durch die günstige Lage werden größere Eingriffe sowohl durch lange Kabeltrassen als auch durch den Bau neuer Umspannanlagen vermieden.
Anlagentyp
Anzahl | 1 WEA |
Hersteller | GE |
Nabenhöhe | 161 Meter |
Rotordurchmesser | 158 Meter |
Gesamthöhe | 240 Meter |
Nennleistung | 5,5 MW |
Zeitplan
Q3/18 – Q3/20: Avifaunistische Kartierungen und Erstellung der Fachgutachten
Q3/20 – Q3/21: Genehmigungsverfahren
Q4/21 – Q2/22: Teilnahme am Ausschreibungsverfahren
Q3/22 – Q1/23: Bau und Inbetriebnahme des Windparks
Hintergrund
Die Energiewende in NRW
Der Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen schreitet auch auf dem Energiesektor voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben alleine fünf Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.800 Mitarbeitern in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland mehr als 20.000 Menschen in der Windenergiewirtschaft beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie für das Bundesland.
Fragen und Antworten zur Windkraft in Everswinkel
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Everswinkel möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Häufige Fragen:
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über die Windenergieanlage zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Hier finden Sie einige Beispiele aus anderen Regionen:
Infomesse in NRW
Baustellenführung in Rheinland-Pfalz
Windparkeinweihung im hessischen Kirchhain
Viele. Die aktuellen Planungen in Everswinkel fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde Everswinkel sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach Fertigstellung der Windenergieanlage sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. Darüber hinaus plant der Gesetzgeber momentan eine Abgabe für Windparkbetreiber, die direkt den Standortkommunen zu Gute kommen soll.
Wer die Windenergieanlage betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Wir bieten den Nachbarn unserer Windparks die Möglichkeit, sich bereits mit kleineren Beträgen am Projekt zu beteiligen – ganz einfach und unbürokratisch. Die Bürger der Standort- und Nachbargemeinden sind hierbei unsere ersten Ansprechpartner. Dafür haben wir das spezielle Angebot Nah & Grün entworfen. Windparkbetreiber können aber beispielsweise auch Genossenschaften oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.
Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 2.500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter dauerhaft befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 500 Quadratmetern eine Vollversiegelung. Die Wege zur Anlieferung müssen auf rund 4,50 Meter Breite ausgebaut werden. Kurvenbereiche oder sonstige Wende- oder Lagerflächen werden temporär ausgebaut oder mit Platten ausgelegt.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A). Wir bleiben unter einem Wert von 45 dB(A) an allen Wohnhäusern.
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. Vor rund 25 Jahren waren Anlagen mit einer Leistung von etwa 250 Kilowatt die Regel. Die von uns in Everswinkel geplante Anlage kommt auf eine Leistung von 5.500 Kilowatt und ist damit mehr als zwanzigmal so leistungsstark. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlage, das Fundament vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlage ist so ausgerichtet, dass das Fundament eher in die Fläche als in die Tiefe geht. Je nach Bodenbeschaffenheit ist es in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren.
Dennoch erstellt ABO Wind im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte, und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Am Standort Everswinkel planen wir mit einer Anlage von GE, die standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem verfügt.
Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Die geplante Windenergieanlage wird klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie in Everswinkel geplant, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Gemeinsam mit unserem Partner GGEW bieten wir einen exklusiven Stromtarif für Bürger und Gemeinden in der Nähe unserer Windparks. Damit bringt unser Projekt die Energiewende direkt zu Ihnen nach Hause.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.
Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die kürzlich erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls in der geplanten Windenergieanlage in Everswinkel wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Auch hier hat sich die Technik weiterentwickelt: In neuen Windparks kann die Hindernisbefeuerung synchronisiert werden, so dass die Warnleuchten gleichmäßig aufblinken. Zudem wird durch den Einsatz von Sichtweitenmessgeräten eine Reduzierung der Beleuchtung um bis zu 90 Prozent bei klaren Witterungsbedingungen erreicht.
Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen in NRW“ des LANUV und des MULNV sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlage gefährdet sind, wird die geplante Windenergieanlage auch realisiert.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlage nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb der WEA (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.
Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation wird ABO Wind eine extensiv genutzte Streuobstwiese mit Obstbäumen der alten Sorte in Everswinkel anlegen. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird durch ein Ersatzgeld ausgeglichen. Die Windenergieanlage leistet also nicht nur einen Beitrag zur Energiewende und vermeidet jährlich den Ausstoß von mehr als 10.000 Tonnen Kohlendioxid. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert die Windenergieanlage die Region auch ökologisch.
Außerdem handelt es sich hier um einen zeitlich begrenzten Eingriff. Die Windenergieanlage wird nach Außerbetriebnahme vollständig zurückgebaut. Im Vergleich zur Kohle- und Atomindustrie werden keine für die Umwelt schädlichen Hinterlassenschaften übrigbleiben.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Ein wichtiger Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen: Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Aurich, hat in seinem Grundstücksmarktbericht von Februar 2015 darlegen können, dass Windenergieanlagen keine negativen Auswirkungen auf die Kaufpreise benachbarter Häuser hatten. Der Untersuchungszeitraum belief sich auf die Jahre 2005 bis 2012. In der untersuchten Region stehen zahlreiche Windenergieanlagen.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie der Stadt Aachen aus dem Jahr 2011. Deren Ergebnis: Es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Beeinflussung des Grundstücksmarktes durch die Windkraftanlagen in den untersuchten Lagen nicht vorhanden ist.
Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um den Anlagenstandort. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Wind individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
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