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Windpark Alpen Winnenthal
ABO Wind plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit fünf Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Alpen. Das zum Ortsteil Winnenthal gehörende Areal wird aktuell in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alpen als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Die Windräder würden auf dem Gelände jährlich rund 63 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom produzieren. So viel verbrauchen etwa 18.500 Haushalte. Das spart den Ausstoß von etwa 42.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr ein.
Wir bemühen uns um größtmögliche Transparenz. Diese Website bietet daher aktuelle Informationen und Wissenswertes über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen. Wir aktualisieren die Seite regelmäßig, so dass Sie immer auf dem neusten Planungsstand sind.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Aktuelles
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alpen mit einem sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ soll laut Plan im zweiten Quartal 2020 in die Offenlage gehen. Der dafür nötige Beschluss des Gemeinderates ist angeregt, die dafür nötigen finalen Stellungnahmen und Gutachten werden aktuell erstellt. Dabei können sich alle Bürger mit Stellungnahmen am Verfahren beteiligen.
Standort
Der Standort des geplanten Windparks Alpen Winnenthal befindet sich an der nördlichen Grenze der Gemeinde Alpen zum Nachbarstadt Xanten in der Gemarkung Veen. Sämtliche Anlagen sollen auf Ackerflächen entstehen. Hier herrschen gute Windverhältnisse und das Areal ist logistisch ohne größere Probleme zu erreichen.
Selbstverständlich berücksichtigen unsere Planungen alle gesetzlichen Vorgaben zum Thema Schattenwurf, Schallschutz und optischer Wirkung. Daher haben wir besonders leise Anlagen mit Nabenhöhen unterhalb der technisch Machbaren ausgewählt. Das verringert zwar den Ertrag, vermindert aber vor allem die Schall- und Schatten-Emissionen. Die Leistung der Anlagen wird darüber hinaus nachts reduziert. Das minimiert nächtliche Beeinträchtigungen der Anwohner. Die guten Windverhältnisse auf dem Gebiet ermöglichen trotz dieser Einschränkungen einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks.
Die optische Wirkung der Windenergieanlagen auf umliegende Wohngebäude wurde von einem unabhängigen Gutachter geprüft und für unkritisch befunden. Das gleiche gilt für die Wirkung auf benachbarte Baudenkmäler.
Im beplanten Areal haben unabhängige Fachleute intensiv nach schützenswerten Arten gesucht. Keine der vorgefundenen Tierarten steht in Konflikt mit Windenergieanlagen. Sollten sich im Umfeld der lokalen Wälder noch Fledermauspopulationen finden, werden die Anlagen mit einer Abschaltautomatik ausgestattet, welche die Anlagen immer dann ausschaltet, wenn die Fledermäuse aktiv sind.
Selbstverständlich ist der Bau des Windparks ein Eingriff in die Natur, für den an anderer Stelle Ausgleich geschaffen wird, der das Artenspektrum insgesamt erhöht.
Ein so genanntes Schattenmodul in der Anlage sorgt dafür, dass die gesetzlichen Regeln zur Schattenemission eingehalten werden. Kein Wohnhaus ist demnach mehr als 30 Minuten am Tag und/oder 30 Stunden im Jahr von Schattenemissionen betroffen. Nach dem Erreichen dieser Grenze, schaltet sich die Anlage automatisch ab.
Es gibt in der Nähe des Planungsgebiets einige ehemalige römische Militärübungslager und Befestigungsanlagen aus dem Mittelalter. Außerdem befindet sich eine historisch bedeutsame Burg knapp 1000 Meter entfernt. Diese historischen Stätten bleiben selbstverständlich von unseren Planungen unberührt.
Die Planung wurde bereits in einem frühen Stadium mit den lokalen Grundstückseigentümern und der Gemeinde Alpen abgestimmt und entsprechende Anpassungswünsche berücksichtigt. Darüber hinaus schaffen wir vor Ort Informationsmedien und werten die örtlichen Freizeitwege auf, damit die Anlagen und ihr Zweck zur nachhaltigen Energieversorgung erfahrbar werden.
Damit alle Bürgerinnen und Bürger von Alpen wirtschaftlich am Projekt partizipieren können, ist mit der Gemeinde ein Bürgerbeteiligungsmodell in Abstimmung.
Anlagentyp
Anzahl | 5 WEA |
Hersteller | Nordex N149 |
Nabenhöhe | 125 Meter |
Rotordurchmesser | 149 Meter |
Gesamthöhe | 199 Meter |
Nennleistung | 5,7 MW |
Zeitplan
Winter 2020: Finalisierung Gutachten
1. Quartal 2021: Offenlage des Entwurfs des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Alpen
1. Quartal 2021: Einreichung des BImSch-Antrags beim Kreis Wesel
3. Quartal 2021: Beschluss des Teilflächennutzungsplans
Ende 2021: Genehmigung
4. Quartal 2021: Teilnahme an der EEG Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur
Mitte 2022: Baubeginn
2023: Inbetriebnahme
Hintergrund
Die Energiewende in NRW
Die seit 2017 in NRW regierende Koalition aus CDU und FPD hat einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen, der seit dem 06.August 2019 gilt. Für die Energiewende ist das eine schlechte Nachricht. Denn der neue Entwurf streicht die bisher gültigen Ziele, bis zum Jahr 2020 den Energiemixanteil von Windkraft auf mindestens 15 Prozent und bis 2025 auf mindestens 30 Prozent anzuheben. Zudem sieht er keine räumliche Steuerung auf Ebene der Regionalplanung vor. Damit konterkariert die Landesregierung Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung und des Weltklimaabkommens von Paris. Die derzeitigen Regierungspläne sorgen für eine massive Verunsicherung in kommunaler Bauleitplanung und Bevölkerung. Der Windenergie-Ausbau in NRW ist dadurch nahezu zum Erliegen gekommen.
Das ist umso bedauerlicher, als viele innovative Unternehmen in NRW den Weg zur Energiewende bereits erfolgreich beschreiten. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben alleine fünf Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.860 Mitarbeitern in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland 18.500 Menschen in der Windenergiewirtschaft beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.
Fragen und Antworten zur Windkraft in Alpen-Winnenthal
Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Alpen-Winnenthal möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.
Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.
Häufige Fragen:
Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.
Hier finden Sie einige Beispiele aus anderen Regionen:
Infomesse in NRW
Windparkeinweihung im hessischen Kirchhain
Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Alpen-Winnenthal fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinde Alpen sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark sowie gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.
Ja. Die mittlere Windgeschwindigkeit auf Höhe der Rotoren am geplanten Standort beträgt mehr als 6,5 Meter pro Sekunde. Die mit ihren großen Rotorblättern und einer Nabenhöhe von 125 Metern auf sogenannte Schwachwindstandorte ausgelegten Anlagen von Nordex können im langjährigen Mittel jährlich 63 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen.
Im Umkreis von zehn Kilometern um den geplanten Standort in Alpen-Winnenthal stehen genügend Referenzanlagen, auf denen kontinuierlich der Wind gemessen wird. Unter anderem auf Basis dieser Daten konnten externe Gutachter aussagekräftige Windprognosen für den Standort Alpen-Winnenthal ermitteln, die eine solide Basis für den wirtschaftlichen Betrieb des Windparks darstellen.
Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürgerinnen und Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger, die Bürgerwindaktie ABO Invest oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Je nach persönlicher Vorliebe der Bürger und Bürgerinnen sind Beteiligungsmodelle mit unterschiedlich hohem Risiko denkbar: zum Beispiel festverzinsliche Nachrangdarlehen oder eine Direktbeteiligung über Kommanditanteile. Haben Sie Interesse, sich an den Windenergieanlagen zu beteiligen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:
Art der baulichen Nutzung | Tags | Nachts |
Industriegebiet |
70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kern-, Dorf-, Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt | 45 dB(A) | 35 dB(A) |
Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).
Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.
In Alpen-Winnenthal wird im gesamten Wohngebiet der Grenzwert für allgemeine Wohngebiete eingehalten. Dieser ist strenger als der für Dorf- und Mischgebiete. Um Anwohner vor Schallbelästigung zu schützen, laufen die neuen Anlagen nachts in gedrosseltem Betrieb. So werden alle Grenzwerte für Schall problemlos eingehalten.
ABO Wind will in Alpen-Winnenthal Anlagen vom Typ Nordex N 149 5,7 errichten. In diesen Anlagen des Herstellers Nordex wird ein so genannter "doppeltgespeister Asynchrongenerator" eingesetzt, der kein Neodym enthält. Neodym zählt zu den seltenen Erden und wird vor allem in einigen wenigen getriebelosen Windrädern eingesetzt, die meisten Hersteller verzichten inzwischen aber ganz darauf. Neodym selbst ist nicht radioaktiv; allerdings entstehen beim Abbauprozess giftige Stoffe und es wird radioaktives Uran und Thorium freigesetzt, die im schlimmsten Fall am Abbauort ins Grundwasser gelangen könnten. Neodym wird hauptsächlich in China abgebaut.
Nein. Bei der Entwicklung des Konzeptes für einen Windpark legt ABO Wind besonderen Wert darauf, die Eingriffe in die Natur zu minimieren. Die Standorte der Windenergieanlagen liegen nach Möglichkeit nahe an bestehenden Wege, um den Wegeneubau so gering wie möglich zu halten.
In Alpen-Winnenthal planen wir mit Anlagen des Typs N149 5,7 von Nordex. Der Kranstellplatz für diese Anlagen ist 1400 Quadratmeter groß und mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder zurückgebaut werden. Lediglich das Fundament ist zur Ableitung hoher statischer Lasten mit ca. 530 Quadratmetern vollversiegelt.
Für die Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart ABO Wind in enger Abstimmung mit den Kommunen, Forstämtern und Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen, um andere Areale in entsprechendem Umfang ökologisch aufzuwerten. Auch hier gilt: ABO Wind reduziert den Eingriff in die Natur zum Bau der WEA auf ein absolutes Minimum.
In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.
Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. Innerhalb von nur 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Alpen geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 5.700 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.
Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.
Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.
Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Wind individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.
Am Standort Alpen-Winnenthal planen wir mit Anlagen von Nordex, die standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem verfügen. Dieses besteht unter anderem aus:
• Rauchmeldern
• Branddetektoren in den Komponenten
• Brandmelde- und Löschmittelsteuerzentrale
• Gaslöschanlage
• Alarmierungseinrichtungen
• Handauslöseeinrichtungen
• Schnittstelle zur Steuerung der Windenergieanlage
Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.
Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.
Die fünf, auf der Potenzialfläche „Winnethal“ geplanten Windenergieanlagen, würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Alpen geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.
Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende. Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.
Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.
Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt
Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.
Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einer Windkraftanlage oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die kürzlich erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.
Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.
Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Alpen-Winnenthal wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.
Nein. In Nordrhein-Westfalen gilt als Richtlinie für Mindestabstände der Windenergieerlass aus dem Jahr 2018, der einen „Vorsorgeabstand“ von 1500 Metern zu den nächstgelegenen reinen und altgemeinen Wohngebieten empfiehlt. Pauschale Mindestabstände sind allerdings wenig sinnvoll; je nach Gelände, Anlagentyp etc. sind die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf angrenzende Wohnorte völlig verschieden. Daher sieht das Bundesimmissionsschutzgesetz anstelle von festen Abstandsregelungen Grenzwerte für Schall und Schattenwurf vor, die zwingend eingehalten werden müssen. Insofern ist es unerheblich, ob eine Windkraftanlage 100 oder 200 Meter hoch ist – relevant ist, was an Schall oder Schatten in angrenzenden Wohnhäusern ankommt. Mehr Details dazu finden Sie in den vorherigen Antworten zu den Fragen zu Lärm und Schattenwurf.
Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Ein wichtiger Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen: Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Aurich, hat in seinem Grundstücksmarktbericht von Februar 2015 darlegen können, dass Windenergieanlagen keine negativen Auswirkungen auf die Kaufpreise benachbarter Häuser hatten. Der Untersuchungszeitraum belief sich auf die Jahre 2005 bis 2012. In der untersuchten Region stehen zahlreiche Windenergieanlagen.
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie der Stadt Aachen aus dem Jahr 2011. Deren Ergebnis: Es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Beeinflussung des Grundstücksmarktes durch die Windkraftanlagen in den untersuchten Lagen nicht vorhanden ist.
Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Auch hier hat sich die Technik weiterentwickelt: Die Anlagen können Transpondersignale der Flugzeuge empfangen, die die Hindernisbefeuerung nur anschalten, wenn sich ein Flugzeug nähert. Damit werden die Lichtsignale vermutlich nur während zwei bis sechs Prozent der Nacht angeschaltet sein. Zudem ist in neuen Windparks die Hindernisbefeuerung synchronisiert, so dass die Warnleuchten gleichmäßig aufblinken.
Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.
Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.
Ja. Viele Beispiele belegen, dass sich Windkraftnutzung und Naherholung gut ergänzen. Im Windpark Weilrod hat ABO Wind zum Beispiel einen Energie-Lehrpfad mit Schautafeln, Spiel- und Quizstationen angelegt. Die Energie-Erlebnis-Tour Weilrod wird von der FAZ empfohlen. Weitere Beispiele für ein Nebeneinander von Windkraft und Naherholung finden sie hier.
Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.
Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.
Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.
Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.
Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Wind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Diese werden aktuell von den Umweltgutachtern geplant. Sollten Grundstückseigentümer Interesse haben, uns gegen Zahlung eines Pachtzinses Flächen für eine Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung zu stellen, können Sie uns gerne kontaktieren. Außerdem freuen wir uns über Ideen der Anwohnerinnen und Anwohner zu sinnvollen ökologischen Aufwertungen der Umgebung. Der Windpark leistet also nicht nur einen Beitrag zur Energiewende und vermeidet jährlich den Ausstoß von gut mehr als 40.000 Tonnen Kohlendioxid. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen.
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