Der Windpark-Manager
9. Ausgabe | Dezember 2019 | Schwerpunkt: Windpark-Sicherheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
Schnee lässt zwar noch auf sich warten, doch immerhin treibt der Wind die Rotoren von rund 30.000 deutschen Windenergieanlagen im Dezember kräftig an. Diese saubere Energie ist gut für unser Klima – nicht nur zur Weihnachtszeit.
Die Energiewende erfährt in der Bevölkerung nach wie vor großen Zuspruch. Daher blicken wir trotz eines für die Windkraft in Deutschland schwierigen Jahres optimistisch in die Zukunft. Nicht nur die Fridays-for-Future-Demonstranten haben erkannt, dass wir dringend etwas ändern müssen. Hitzewellen, Überflutungen und Waldbrände sind nur einige Symptome der weltweit steigenden Temperaturen. Um diesen Wandel zu bremsen, brauchen wir die Energiewende. Windkraft ist die Schlüsseltechnologie für ihr Gelingen.
Aus diesem Grund bauen wir unser Engagement in Deutschland sowie international konstant aus. Mittlerweile beschäftigt ABO Wind weltweit mehr als 600 Menschen – das stärkt auch unser Betriebsführungsportfolio.
In diesem Newsletter geben wir Ihnen zum Jahresabschluss Tipps zum Umgang mit der Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen, die Sie idealerweise noch vor Ablauf des Kalenderjahres umsetzen sollten. Außerdem informieren wir darüber, wie Sie Ihre Windparks sicherer machen können – ein vielfach noch immer sträflich vernachlässigtes Thema.
Wir wünschen Ihnen fröhliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
Herzliche Grüße
Markus Nass & Roland Grundmann
Windpark-Sicherheit
Die Sicherheit von Windparks ist nicht selbstverständlich – obwohl viele Betreiber leider immer noch zu sorglos damit umgehen. Sowohl die digitale als auch die elektrische und physische Infrastruktur sind verletzlich. ABO Wind hat für alle Bereiche passende Sicherheitsprodukte entwickelt. Unser Hacker-Schutz bewahrt Sie vor Cyberangriffen. Mit dem digitalen Schließsystem ABO Lock wissen Sie dank PIN-TAN-Codes statt Universalschlüssel jederzeit, wer Ihren Windpark betritt. Der Gridcom-Check überprüft, ob Ihre Anlagen die Konformitätsanforderungen erfüllen und bietet darüber hinaus schon einen optionalen Check der DV/VNB-Fernwirktechnik auf Schaltbarkeit hin an.
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Infos zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen
Am 1. Juli 2019 ist das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Strom zur Versorgung von Windparks war bisher von der Stromsteuer befreit. Das bleibt auch so, allerdings benötigt man mit der Neuregelung seit dem 1. Juli 2019 eine Erlaubnis. Diese kann man rückwirkend zum 1. Juli 2019 beantragen. Wer das versäumt, muss die verbrauchten Strommengen beim Hauptzollamt anmelden und versteuern (bis 31. Mai des Folgejahres). Im Nachhinein ist eine Entlastung über einen Antrag möglich. Ausführlichere Infos gibt es hier >
Termine
Ansprechpartner

Markus Nass
Vertrieb Windpark-Management
Tel. 06132 89 88-280
Fax 06132 89 88-29
vertrieb(at)abo-wind.de
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