BNK-Beratung
Die Ausstattung von Neu- und Altanlagen mit einem System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ist in Deutschland Pflicht und muss spätestens zum 31.12.2022 abgeschlossen sein. Der Markt dafür ist vielfältig und unübersichtlich. Nutzen Sie unsere Expertise. Wir erarbeiten für Sie eine Handlungsempfehlung und bieten Ihnen damit eine umfassende Entscheidungsgrundlage zur Wahl des geeignetsten BNK-Systems für Ihren Windpark.
Sparen Sie mit unserer individuellen Beratung Zeit und Geld
- Herstellerunabhängige Analyse der Eignung der verfügbaren transponderbasierten BNK-Systeme für Ihren Windpark
- Prüfung und Darstellung der notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen in Ihrem Windpark anhand der aktuellen Gesetzeslage
- Individuelle Kostenanalyse der geeigneten BNK-Systeme für Ihren Windpark
- Berücksichtigung unerwarteter Kosten, wie beispielsweise durch ein zusätzliches externes Gutachten
- Prüfung der Bereitstellung von Genehmigungsunterlagen seitens der BNK-Systemanbieter
- Darstellung des aktuellen Stands zu Absprachen bezüglich der Kompatibilität der BNK-Systeme mit den von Serviceunternehmen angebotenen BNK-Schnittstellen
Aktuelle Gesetzgebung
Seit der Einführung des EEG 2017 müssen nach § 9 Abs. 8 „Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind […] ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten.“ Für die Umsetzung dieser Pflicht ist seit Inkrafttreten der AVV-KvL 2020 die Nutzung von Trasnponder-Signalen von Luftfahrzeugen zugelassen. Für die Aktivierung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung war ursprünglich der 1. Juli 2021 vorgesehen. Im Beschluss BK-6-20-207 der Bundesnetzagentur vom 5. November 2020 wurde die Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 verlängert.
Wir sondieren den Markt für Sie
Der Markt für transponderbasierte BNK-Systeme ist vielfältig und geprägt von einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure. Bei einer Umrüstung ist die komplette Spanne vom durchführenden Serviceunternehmen bis zur genehmigenden Behörde zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass sich die unzähligen Anbieter von BNK-Systemen hinsichtlich verwendeter Technik, Zulassung und Antragsverfahren für ihre Produkte unterscheiden. Die gemäß AVV-KvL 2020 vorgesehene Akkreditierung der BNK Hersteller ist intransparent und die Baumusterprüfungen benötigen mehr Zeit als vorgesehen. Genehmigungsprozesse sind ebenso wenig einheitlich wie das Vorgehen der Serviceunternehmen und Anlagenhersteller. Neben der Betrachtung des eigenen Windparks sollte auch eine Kooperation mit weiteren Windparks aus der Umgebung geprüft werden. Dies bieten wir mit an.
Unsere Kompetenz für Sie
Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung auf dem Markt der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung. Als Projektentwickler hat ABO Wind im Neupark-Geschäft bereits Windparks mit transponderbasierten BNK-Systemen ausgestattet. Als Service-Dienstleister wissen wir, worauf es bei der Integration der BNK-Systeme in Bestandsparks ankommt. Dank unserer Tätigkeit als erfahrener Betriebsführer kennen wir die Bedürfnisse und Erwartungen der Betreiber sowie Eigentümer und berücksichtigen die Anforderungen von Beginn an. Wir tauschen uns mit den sechs bekannten Anbietern transponderbasierter BNK Systeme regelmäßig über Themen wie den aktuellen Stand der Genehmigungsverfahren (z.B. Vorgehen bzgl. des Nachweises zur standortbezogenen Erfüllung) oder aktuelle Preise und Produkte (Signalliefervertrag, Erwerb der BNK-Hardware, etc.) aus. In unserer Handlungsempfehlung arbeiten wir für Sie die Unterschiede zwischen den Produkten, Verträgen und Preisen der verschiedenen Anbieter heraus – maßgeschneidert für die Anforderungen Ihres Windparks. So haben Sie eine umfassende Entscheidungsgrundlage zur Wahl des geeigneten BNK-Systems für Ihren Windpark.
In 2021 Umrüstung planen
Wir empfehlen Ihnen Anfang 2021, wenn voraussichtlich alle Baumusterprüfungen abgeschlossen sind, mit der Entscheidungsfindung für ein geeignetes BNK-System zu beginnen. Durch eine frühzeitige BNK-Systementscheidung können die notwendigen Genehmigungsverfahren rechtzeitig eingeleitet und die Umrüstung Ihrer Projekte fristgerecht in einem windschwachen Zeitfenster durchgeführt werden. Nutzen Sie dafür unser Wissen.
Ansprechpartner

Patrick Pätzold
Tel. +49 6132 89 88-190
Fax +49 6132 89 88-29
patrick.paetzold(at)abo-wind.de