Windparkplanung Himmighofen-Kasdorf

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Bereits seit 2011 untersucht ABO Wind die Potenziale für Windkraft in der Verbandsgemeinde (VG) Nastätten. Auf dieser Website informieren wir Sie über unsere Windkraftplanungen Himmighofen-Kasdorf. Über das Formular am Ende der Seite können Sie mit uns in Kontakt treten.

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Aktueller Status
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

Dezember: Faktencheck zur Stellungnahme der OG Nochern im Loreley-Echo

Die Ortsgemeinde Nochern hat im Loreley-Echo der KW48 und 49 eine ausführliche Stellungnahme zu unserem geplanten Windpark Himmighofen-Kasdorf veröffentlicht. Darin finden sich zahlreiche Fehler und verzerrende Behauptungen, die wir einem Faktencheck unterzogen haben.

Wir möchten Sie als Leserin und Leser herzlich einladen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie zu den aufgegriffenen Themen Fragen haben!

Faktencheck zum Herunterladen (pdf)

November 2018: Neue Website für neue Planung

ABO Wind hat sich entschieden, die Planungen in Himmighofen und Kasdorf zu einem interkommunalen Windpark zusammenzuführen. Zum einen haben sich die beiden Zeitpläne der Windparks einander angenähert. Zum anderen machten die geänderten Rahmenbedingungen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) 2017 eine Umplanung auf eine neuere Anlagengeneration nötig.

Auf dieser Seite informieren wir Sie nun unter der neuen Adresse www.windpark-himmighofen-kasdorf.de über die weiteren Entwicklungen.

 

Projektinfos

Standort

Anlagentyp

Windkraftanlagen 4 WEA
Anlagentyp Vestas V150
Nabenhöhe 166 Meter
Rotordurchmesser 150 Meter
Gesamthöhe 241 Meter
Nennleistung 4,2 Megawatt

Visualisierungen

Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms haben Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild eingefügt. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.

 

Zeitplan

Hintergrund

Landespolitische Ziele und Regionalplanung

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich der Energiewende verschrieben: Bis 2030 soll der Stromverbrauch im Land bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Zwei Prozent der Fläche will das Land der Windkraftnutzung zur Verfügung stellen. Dazu hat die Landesregierung den Verbandsgemeinden aufgetragen, die planungsrechtliche Ausweisung dieser Flächen über die kommunale Bauleitplanung zu gewährleisten.

Kriterien für Standortkonzepte

ABO Wind legt den Standortkonzepten für die Ortsgemeinden folgenden Kriterienkatalog zugrunde.

Keine Maximalplanung: Zwischen den Anlagen bestehen ausreichende Abstände, um Ertragseinbußen zu vermeiden und die Standsicherheit zu gewährleisten. Ausschluss konfliktträchtiger Standorte: in die Entwicklung von Standortskonzepten der ABO Wind AG fließen interne Schall- und Schattenprognosen ein, die eine Vorabbewertung der Immissionen an allen maßgeblichen Punkten (insb. Wohnbebauung) zulassen. Bewertung der Windgeschwindigkeit: Unsere Messergebnisse ermöglichen belastbare Ertragsprognosen. Da es keine geeigneten Referenzanlagen in der Region gibt, wird bei Bedarf eine weitere Messkampagne durchgeführt. Seriöse Bewertung der Wirtschaftlichkeit: ABO Wind hat bei der Angebotserstellung bereits folgende Aspekte berücksichtigt:  Technische Verfügbarkeit der Windkraftanlagen; Abschläge für die Unsicherheit der Ertragsprognose; elektrische Verluste für Kabeltrassen und Netzverknüpfung; mögliche Schall-/Schattenreduzierungen; Betriebseinschränkungen aufgrund von Artenschutz. Wirtschaftliche Eckdaten und kommunale Wertschöpfung

Da in der Umgebung praktisch keine verwendbaren Referenzanlagen stehen, hat ABO Wind in der Nachbar-Verbandsgemeinde Loreley bereits Windmessmasten in Weisel und Weyer errichtet. Die bisherigen Ergebnisse, die sich auch auf Himmighofen und Kasdorf übertragen lassen, weisen auf gute Windstandorte hin. Die gewonnenen Daten der Messungen erhöhen die Zuverlässigkeit der Ertragsprognose deutlich. Die geplanten vier Anlagen in Himmighofen und Kasdorf werden zusammen jährlich ca. 50 Millionen Kilowattstunden klimafreundlichen Strom erzeugen – so viel verbrauchen 30.000 Menschen in ihren Häusern und Wohnungen.

Der Windpark Himmighofen-Kasdorf trägt maßgeblich zur kommunalen Wertschöpfung bei: Für die Flächen der Windkraftanlagen im kommunalen Eigentum fließen umlagefreie Pachtzahlungen in die Gemeindekassen. Für alle Anlagen bleibt zudem ein großer Teil der Gewerbesteuer in den Gemeinden. Mit dem Bau der Infrastruktur beauftragt ABO Wind soweit möglich ortsansässige Unternehmen.

Fragen und Antworten zur Windkraft in Himmighofen-Kasdorf

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Himmighofen-Kasdorf möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

Name (optional)
Wohnort (optional)
E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zur Windenergie in Himmighofen-Kasdorf:



Häufige Fragen

Wie wurden die Flächen für die Windkraftnutzung innerhalb der VG Nastätten ausgewählt?

Am 24. November 2011 beschloss der Verbandsgemeinderat Nastätten die Aufstellung eines Flächennutzungsplans, Teilplan Windenergienutzung. In mehreren Planungsschritten wurden die Entwurfsfassungen unter Anwendung eines zuvor von der VG definierten Kriterienkatalogs abgeschichtet, bis schließlich geeignete Konzentrationsflächen für die Windkraft identifiziert werden konnten. Im Ergebnis des FNP-Fortschreibungsprozesses sollen aktuell 1,8 Prozent der VG-Fläche als Konzentrationszone für die Windenergie ausgewiesen werden (Landesziel: 2 Prozent). An allen Standorten außerhalb der Konzentrationszonen ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen, wodurch eine „Verspargelung“ der Landschaft verhindert wird.

Grundsätzlich ausgeschlossen für die Windenergie sind festgesetzte und vorgesehene Naturschutzgebiete, Nationalparke, Kernzonen der UNESCO-Welterbegebiete, Wasserschutzgebiete (Zonen I + II) sowie bestimmte Teilbereiche von historischen Kulturlandschaften. Diese Bereiche werden erst gar nicht in den Fortschreibungsprozess einbezogen.

Im Oktober 2015 wurde der FNP vom VG-Rat Nastätten beschlossen und zwischenzeitlich in Kraft gesetzt.

Sind die Standorte in der VG Nastätten überhaupt wirtschaftlich?

Ja, dies haben die von ABO Wind durchgeführten und über ein Jahr andauernden Windmessungen gezeigt.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)


Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Wer wird die Windparks betreiben?

Für die Standorte in Himmighofen-Kasdorf ist der Kooperationspartner die Rheinwerke GmbH, eine gemeinsame Tochtergesellschaft der Rheinenergie aus Köln und der Stadtwerke Düsseldorf. Sie werden die von ABO Wind geplanten und errichteten Windparks betreiben.

Macht Infraschall von Windkraftanlagen krank?

Als Argument gegen Windkraft führen Gegner gelegentlich Infraschall an. Dabei handelt es sich um für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbaren Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Auch viele natürliche Quellen (böiger Wind, hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge, erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird (siehe z.B. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: "Windenergie und Infraschall" und "Zwischenbericht: Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen"). Bislang gibt es keine Belege, dass Infraschall von Windkraftanlagen für Menschen schädlich ist.

Wie groß ist die Fläche, die eine Anlage benötigt?

Jede Anlage benötigt für den Standort sowie die Zuwegung dauerhaft eine Fläche von ca. 8.000 Quadratmetern und vorübergehend zusätzlich 2.500 Quadratmeter, die nach Inbetriebnahme wieder freigegeben werden. Dies sind Orientierungswerte, je nach Gelände können sie über- oder unterschritten werden. ABO Wind hält die Eingriffe so gering wie möglich und führt sie auf möglichst schonende Weise durch.

Welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant?

In Rheinland-Pfalz entscheidet das Land über die Verwendung der finanziellen Mittel, die der Windparkbetreiber für den Ausgleich des Eingriffes aufbringen muss. Auf Antrag und Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise können die Mittel für geeignete Maßnahmen vor Ort verwendet werden.

Je nach betroffener Tierart und den Verhältnissen vor Ort kann man zum Beispiel artenreiches Grünland anlegen oder das Nahrungsangebot für den Rotmilan verbessern, indem bspw. auf den Anbau von Raps und Mais verzichtet wird. Über die konkreten Maßnahmen in der VG Nastätten halten wir Sie mit dieser Website auf dem Laufenden.

Inwiefern profitieren die Kommunen von der Windkraft?

Die Pachteinnahmen für Windkraftanlagen auf kommunalen Flächen fließen direkt in den kommunalen Haushalt und stehen für kommunale Projekte zur Verfügung, die allen Bürgern zugutekommen. Darüber hinaus ist die Gemeinde üblicherweise auch an den Pachteinnahmen von Anlagen auf Privatflächen beteiligt und profitiert von den durch die Windenergieanlagen generierten Steuereinnahmen. ABO Wind ist bemüht, so viele Aufträge wie möglich an lokale Betriebe zu vergeben.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Dem Betrieb einer Windkraftanlage auf einem Grundstück liegt ein Pachtverhältnis zugrunde, welches das Eigentum an Grund und Boden vom Eigentum an der Windkraftanlage eindeutig trennt. Bei einer Windkraftanlage handelt es sich um einen sogenannten Scheinbestandteil, der nur vorübergehend auf dem jeweiligen Grundstück betrieben wird. Diese vorübergehende Nutzung wird durch eine Befristung des Pachtverhältnisses zeitlich begrenzt, wobei aus rechtlichen Gründen ein Vertrag zwischen Verpächter und Betreiber nicht länger als 30 Jahre bestehen sollte, da sonst dieses Prinzip der vorübergehenden Nutzung eines Grundstücks in Frage stehen könnte. Nach dem Ablauf des Vertrags kann zwischen den Parteien natürlich ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 kW auf 2.600 kW verzehnfacht. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben, der Ersatz älterer Anlagen, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort aus verschiedensten Gründen nicht mehr erwünscht, kann auf einen Ersatz einer abgebauten Anlage auch ganz verzichtet werden.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden. Im Vorfeld erstellt ABO Wind Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen.

Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. Im Falle eines Brandes lässt man die Anlage kontrolliert abbrennen, Waldbrandgefahr besteht somit keine.

Kann die Fläche rund um die Anlagen weiterhin wie gewohnt genutzt werden?

Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Bleibt der Strom in der Region?

Der Strom aus den Windkraftanlagen in der VG Nastätten wird ins Mittelspannungsnetz eingespeist, er wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Stromnetz zusammenläuft, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Erzeugungsarten an. Strom aus Windkraftanlagen erhöht bilanziell den Anteil erneuerbaren Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Kontakt

Dr. Tobias Rödder

Dr. Tobias Rödder
Teamleiter

Tel. +49 611 267 65-589
Fax +49 611 267 65-599
tobias.roedder(at)abo-wind.de

Sebastian Schroll

Sebastian Schroll
Projektleiter

Tel. +49 611 267 65-618
Fax +49 611 267 65-599
sebastian.schroll(at)abo-wind.de

Projekte in Rheinland-Pfalz

 

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