Windpark Kevelaer

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ABO Wind plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Kevelaer östlich des Ortsteils Wetten. Das zur Gemarkung Winnekendonk gehörende Planungsareal ist im aktuellen Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf als Windenergiebereich ausgewiesen. 

Die geplante Windenergieanlage würde auf dem Gelände jährlich so viel sauberen Strom produzieren wie rund 6.100 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von circa 14.000 Tonnen Kohlendioxid.

Wir bemühen uns um größtmögliche Transparenz. Diese Website bietet daher aktuelle Informationen und Wissenswertes über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen. Wir aktualisieren die Seite regelmäßig, so dass Sie immer auf dem neusten Planungsstand sind.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. 

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Aktueller Status
Betrieb

Aktuelles

November 2023: Jetzt vom Windpark finanziell profitieren

Am 15. November 2023 startet ABO Wind das Interessensbekundungsverfahren für ein Nachrangdarlehen mit fünfjähriger Laufzeit. Geplant ist eine jährliche Verzinsung von 6,1 Prozent. Das Angebot richtet sich exklusiv an die Einwohner*innen von Kevelaer und Geldern. Ihnen eröffnet ABO Wind damit eine Möglichkeit, finanziell vom Bau der Windparks in ihrer Nachbarschaft zu profitieren. Bis zum 15. Januar 2024 können sie sich auf www.beteiligung.abo-wind.com unverbindlich registrieren und Interesse bekunden, sich mit Beträgen zwischen 500 und 10.000 Euro zu beteiligen. Nur wer Interesse bekundet hat, kann später ein Nachrangdarlehen der ABO Wind Bürgerbeteiligung GmbH & Co. KG zeichnen. Bevor im Anschluss das öffentliche Beteiligungsangebot startet, muss gemäß gesetzlicher Vorschriften ein „Vermögensanlage-Informationsblatt“ (VIB) erstellt und dessen Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) genehmigt werden.

„In einem ersten Schritt schauen wir, wie hoch das Interesse an der Beteiligung ist“, erklärt Projektleiter Moritz Jans. Geplant ist, dass die Bürger*innen bis zu eine Million Euro zeichnen können. „Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahren sollen alle, die ihr Interesse hinterlegt haben, ein konkretes Angebot erhalten“, sagt Jans. Das wird voraussichtlich Ende Januar 2024 geschehen. Sollte die Nachfrage das Angebot übersteigen, werden die zeichenbaren Beträge entsprechend gekürzt, damit alle Interessierten zum Zug kommen.

Der Windpark Kevelaer geht planmäßig Mitte 2024 in Betrieb. Mit einer installierten Leistung von 5,5 Megawatt wird er so viel umweltfreundlichen Strom produzieren wie rund 6.100 Haushalte verbrauchen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von mehr als 14.000 Tonnen Kohlendioxid.

Alle Information zur Beteiligungsmöglichkeit gibt es auf www.beteiligung.abo-wind.com

Infos zum Windpark finden sich wie gewohnt auf dieser Seite.

Januar 2023: Genehmigung erteilt

Am 2. Januar 2023 haben wir die Genehmigung für Bau und Betrieb des Windparks erhalten. Der Bau soll Ende des Jahres beginnen.

Mai 2021: Genehmigungsantrag eingereicht

Wir haben am 4. Mai den Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Kevelaer nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der Kreisverwaltung Kleve eingereicht.

Januar 2021: Weitere Gutachten in Arbeit

Unabhängige Fachleute führen erneut ausführliche Analysen durch und fertigen für den aktualisierten Standort der geplanten Windenergieanlage immissions- und artenschutzrechtliche Gutachten an. Dies betrifft unter anderem auch die Schattenwurfberechnung, schalltechnische Untersuchung oder die Prüfung einer optisch bedrängenden Wirkung auf die umliegenden Wohnhäuser.

November 2020: Erneute Standortprüfung abgeschlossen

Die erneute Standortprüfung ist abgeschlossen. Den aktualisierten Standort innerhalb des ausgewiesenen Windenergiebereichs finden Sie auf der Standortkarte dieser Website.

Oktober 2020: Richtigstellung der Vorwürfe aus dem Artikel der RP vom 27.10.2020

Oktober 2020: In einem Artikel der Rheinischen Post vom 27.10.2020 haben einige wenige Anwohner*innen Ihre Bedenken gegen unser Projekt in Kevelaer vorgetragen. Gerne gehen wir auf die darin geäußerten Vorwürfe ein und stellen Sie richtig.

Behauptet wird: Das Planungsareal sei eines der letzten Rückzugsgebiete unberührter Natur für Tiere wie Rotmilan, Störche und Wildgänse.

Richtig ist: Die Fläche des im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiebereichs umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen. Durch die Planung wird also nicht in „unberührte Natur" eingegriffen. Naturschutz-, FFH-, Vogelschutzgebiete oder Bereiche für den Schutz der Natur sind von unserer Planung nicht betroffen. Ausführliche Natur- und Artenschutzrechtliche Gutachten, die als Grundlage der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dienen, klären, ob der Bau des Windrads im Einklang mit dem Schutzbedürfnis der lokalen Artenvielfalt steht. Windkraftsensible Tiere wie der Rotmilan werden dabei besonders berücksichtigt. Grundsätzlich hat die Zunahme des Baus von Windkraftanlagen nicht zu einer Abnahme der Rotmilan-Population geführt. Im Gegenteil: Der Zubau von Windparks wächst genauso wie die Zahl der Rotmilan-Brutpaare in Deutschland. Gefährlicher als der Tod in den Rotoren von Windkraftanlagen ist für die allermeisten Arten die Verödung der Landschaft durch Monokulturen, sich ausbreitenden Städte und der Klimawandel.

Behauptet wird: Die Windkraftanlage zerstört einen Biotopenverbund.

Richtig ist: Tatsächlich liegt die Standortfläche innerhalb des Verbundbiotopes VB-D-4403-015 mit der Objektbezeichnung Niederung des Bachlaufs "Water Forth", welches mit einer besonderen, aber nicht mit einer hausragenden Bedeutung klassifiziert ist. Der begradigte zwei bis drei Meter breite, Bachlauf "Water Forth" durchfließt eine Altarmrinne der Issumer Fleuth zwischen Winnekendonk und Kapellen. Das Schutzziel beabsichtigt unter anderem die Erhaltung des Fließgewässers mit begleitenden naturnahen Lebensräumen wie Flutrasen-Fragmenten, Röhrichten, strukturreichem Grünland und älterem Eichenwald für teilweise gefährdete Tier und Pflanzenwelt. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Vorhandensein einer Windenergieanlage Einfluss auf diese Habitate haben wird. Unabhängige Fachgutachter erstellen gegenwärtig die Umweltgutachten und berücksichtigen selbstverständlich dieses Verbundbiotop. Für den Bau der Windenergieanlage werden dauerhaft rund 2.500 qm durch das Fundament sowie eine geschotterte Kranstellfläche versiegelt. Von einer Zerstörung einer Biotopverbundfläche kann also keine Rede sein.

Behauptet wird: Die Windkraftanlage erzeugt womöglich gesundheitsgefährdeten Infraschall.

Richtig ist: Hier besteht kein Grund zur Sorge. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Behauptet wird: Von der Windkraftanlage geht eine bedrängende Wirkung aus.

Richtig ist: Um eine solche bedrängende Wirkung auszuschließen, fertigen unabhängige Experten im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens Gutachten an – mitunter klingeln sie dafür sogar bei Anwohner*innen, um zu überprüfen, ob der Blick aus den Fenstern der Wohnräume oder von der Terrasse unter einer bedrängenden Wirkung leiden würde. Hierzu gibt es Maßstäbe, die von Gerichten festgelegt wurden und in dem entsprechenden Fachgutachten berücksichtigt werden.

Behauptet wird: Unterhalb der Windkraftanlage gibt es einen Wanderweg, dessen Erholungswert beeinträchtigt würde.

Richtig ist: Unterhalb der geplanten Windenergieanlage verläuft kein Wanderweg, sondern lediglich ein landwirtschaftlicher Weg auf privatem Grundstück. 

Behauptet wird: Die Windkraftanlage liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und darf deswegen nicht errichtet werden.

Richtig ist: Rund 45 Prozent der Fläche von NRW sind Landschaftsschutzgebiete. Der Gesetzgeber bietet in § 67 Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit der Befreiung von dem Bauverbot als einzelfall- und standortbezogene Abwägungsentscheidung an. Diesen Lösungsweg beschreibt auch der aktuelle Windenergieerlass NRW. 

Die Belange des Landschaftsschutzes wurden bereits bei der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Kevelaer berücksichtigt. Die Gemeinde Kevelaer hat die Fläche, auf welcher die Windenergieanlage geplant ist, ebenfalls als Potentialfläche für die Ausweisung von Konzentrationszonen dargestellt. Aufgrund der weichen Belange wie beispielsweise des Landschaftsbildes wurde diese Fläche im Rahmen der Flächennutzungsplanung zunächst jedoch nicht übernommen. In den Folgejahren hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Windenergiebereich ausgewiesen, sodass die regionalplanerische Gesamtabwägung trotz der bisherigen bauleitplanerischen Sachlage für eine entsprechende Festlegung ausfiel.

Ein unabhängiger Gutachter wird den Grad der Beeinträchtigung der Windenergieanlage auf die Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes bewerten. Hier geht es unter anderem auch um die Abwägung des öffentlichen Interesses am Landschaftsschutz im Vergleich zur Windenergie. Gemäß dem neu in Aufstellung befindlichen Erneuerbare-Energien-Gesetz dienen die erneuerbaren Energien dem öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit.

September 2020: Erneute Standortprüfung

ABO Wind prüft gegenwärtig erneut den konkreten Standort der geplanten Windenergieanlage innerhalb des ausgewiesenen Windenergiebereichs. 

September 2020: ABO Wind gratuliert der Gemeinde Kevelaer

Die Gemeinde Kevelaer wurde erneut als Preisträger des European Energy Awards (eea) ausgezeichnet. Am 25. August 2020 nahm Bürgermeister Dr. Dominik Pichler die Auszeichnung entgegen. Kevelaer nimmt seit 2009 am European Energy Award als ein europäisches Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren teil. ABO Wind gratuliert der Gemeinde Kevelaer für diese Auszeichnung und möchte die langjährigen klima- und energiepolitischen Anstrengungen der Gemeinde mit der Windenergieplanung weiter vorantreiben.

August 2020: Projektseite für die Windenergieplanung online

Auf dieser Projektwebsite finden Sie alles Wissenswerte über die Windenergieplanung in Kevelaer.

 

Projektinfos

Standort

Standort Kevelaer

Der Standort der geplanten Windenergieanlage befindet sich in Kevelaer östlich des Ortsteils Wetten in der Gemarkung Winnekendonk. Die geplante Anlage soll auf Ackerflächen entstehen.

Anlage liegt in ausgewiesenem Windenergiebereich

Die Anlage entsteht in dem ausgewiesenen Windenergiebereich „Kev_Wind_003“, die der seit 2018 gültige Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf ausweist. Den im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiebereichen kommt die Qualität von Vorranggebieten i. S. von §7 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) zu. Dementsprechend handelt es sich bei der Darstellung des Windenergiebereiches um ein Ziel der Raumordnung im Sinne von §3 Abs. 1 Nr. 2 ROG. 

Mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kevelaer aus dem Jahr 2016 wurde bereits vor Inkrafttreten des Regionalplans eine Konzentrationswirkung für Windenergie im Gemeindegebiet vorgenommen. Mit der nachfolgenden Ausweisung im Regionalplan stehen die planerischen Regelungen des Flächennutzungsplans einer Zulassung der Windenergie für den Teilraum des Windenergiebereiches nicht länger entgegen. Dabei bleibt die Grundkonzeption der 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kevelaer unberührt.

Immisionsschutz gewährleistet

Selbstverständlich berücksichtigen unsere Planungen alle immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. In den vergangenen Monaten haben unabhängige Fachleute ausführliche Analysen durchgeführt. 

Eine schalltechnische Untersuchung hat die Einhaltung der täglichen und nächtlichen Immissionsrichtwerte der Anlage unter Berücksichtigung der Vorbelastung untersucht. Das abschließende Gutachten bestätigt, dass keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlage bestehen. 

Darüber hinaus wurde die Rotorschattenwurfdauer gutachterlich berechnet und bewertet. Die geplante Windenergieanlage wird mit einem Schattenmodul als technische Einrichtung zur Vermeidung übermäßiger Belastung durch Schattenwurf ausgestattet. Dieses Modul sorgt dafür, dass die Grenzwerte gemäß LAI-Hinweisen zur Schattenemission eingehalten werden. Kein Wohnhaus ist demnach mehr als 30 Minuten am Tag und/oder 30 Stunden im Jahr von Schattenemissionen betroffen. Nach dem Erreichen von einem dieser Grenzwerte, schaltet sich die Anlage automatisch ab. 

Die optische Wirkung der geplanten Windenergieanlage auf die umliegenden Wohngebäude wurde von einem weiteren unabhängigen Gutachter einzeln betrachtet und vor Ort geprüft. Dabei wurde für jedes der umliegenden Wohngebäude die optische Wirkung anhand von Kriterien wie beispielsweise Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnhaus, Sichtbeziehungen aus Wohnräumen oder von Terrassen/Balkonen zu der geplanten Anlage, Blickwinkel und topographische Situation geprüft. Die Einzelfallprüfung hat die optische Wirkung der geplanten Windenergieanlage für alle umliegenden Wohnhäuser als unkritisch befunden.

Planungen in Einklang mit dem Artenschutz

Im beplanten Areal haben unabhängige Fachleute ferner intensiv nach schützenswerten Arten gesucht. Die avifaunistischen Kartierungen haben bereits Anfang 2019 begonnen. Keine der vorgefundenen Tierarten steht gemäß des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ und nach aktuellen Erkenntnissen in Konflikt mit der geplanten Windenergieanlage. 

Der Bau der Windenergieanlage stellt einen Eingriff in die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Dies ergibt sich schon durch die Versiegelung des Bodens für Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung. Für die Zuwegung werden hauptsächlich bereits vorhandene Wege genutzt, welche gegebenenfalls geringfügig auszubauen sind. Dadurch bleibt die Beeinflussung von Boden und Wasser minimal. Für den unvermeidlichen Eingriff wird an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen.

Der ausgewiesene Windenergiebereich, in dem unsere Windenergieanlage geplant ist, liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt. Andere ausgewiesene Schutzgebiete wie Natur-, FFH- (Flora-Fauna-Habitat) oder auch Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Durch die Planung wird in keine vorhandenen Waldbestände eingegriffen.

Regionale Wertschöpfung und finanzielle Beteiligungsmöglichten 

Der Bau eines Windparks wirkt sich äußerst positiv auf die regionale Wertschöpfung aus. Für die Stadt Kevelaer sind erhebliche Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten. Darüber hinaus plant der Gesetzgeber momentan eine Abgabe für Windparkbetreiber, die direkt den Standortkommunen zu Gute kommen soll. Zahlungen aus Verträgen zur Wegenutzung oder Verlegung von Kabeln sind ebenfalls zu erwarten. Außerdem wird ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen mit dem Bau der Infrastruktur beauftragen, um die regionale Wertschöpfung und den Arbeitsmarkt zu stärken. Während der Betriebsphase sind weitere Aufträge für Wartung und Pflege zu vergeben. So werden dauerhafte Einnahmen vor Ort generiert.

Erneuerbare Energien sind eine Investition in die Zukunft. Wir bieten den Nachbarn unserer Windparks zusätzlich die Möglichkeit, sich mit unserem Nah&Grün-Invest bereits mit kleineren Beträgen am Projekt finanziell zu beteiligen. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Kommunalabgabe


Kommunalabgabe

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Städte entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn der Windpark Kevelaer realisiert wird, könnten die Städte Kevelaer pro Jahr knapp 35.000 € und Geldern rund 6.000 € erwarten.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließen also rund 800.000 Euro alleine aus der Zuwendung des Windparks Kevelaer in die Stadtkassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Wind darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

Anlagentyp

Anzahl 1 WEA
Hersteller GE
Nabenhöhe 161 Meter
Rotordurchmesser 158 Meter
Gesamthöhe 240 Meter
Nennleistung 5,5 MW

 

Zeitplan

Hintergrund

Die Energiewende in NRW

Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.

Die Energiewende in Kevelaer

Die Stadt Kevelaer nimmt seit 2009 an dem Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren „European Energy Award (eea)“ teil. Dieser Award steht für eine Kommune, die besondere Anstrengungen im Bereich kommunaler Energie- und Klimaschutzpolitik unternimmt – so auch die Stadt Kevelaer. Im Fokus des European Energy Awards steht unter anderem die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien. ABO Wind kann mit dem geplanten Windpark so auch die langjährigen energie- und klimapolitischen Anstrengungen unterstützen.

ABO Wind in Kevelaer

Bereits im April 2020 hat ABO Wind eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 750 Kilowatt peak in Betrieb genommen. Die Anlage befindet sich an der Südstraße südlich des Ortskerns von Kevelear.

 

Solarpark Kevelaer

 

Insgesamt besteht die Photovoltaik-Anlage aus 2.262 Einzelmodulen und wird mindestens 30 Jahre umweltfreundlichen Solarstrom produzieren. Sie erzeugt pro Jahr rund 7.500 Kilowattstunden sauberer Strom. Damit können rechnerisch circa 220 Haushalte versorgt werden.

Auf der Fläche wird durch die Beweidung von Schafen eine schonende Grünpflege gewährleistet und die landwirtschaftliche Nutzung bleibt erhalten.

 

Solarpark Kevelaer

Fragen und Antworten zur Windkraft in Kevelaer

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Kevelaer möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

Name (optional)
Wohnort (optional)
E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zur Windenergie in Kevelaer:



Häufige Fragen

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Kevelaer fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Stadt Kevelaer sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. Darüber hinaus plant der Gesetzgeber momentan eine Abgabe für Windparkbetreiber, die direkt den Standortkommunen zu Gute kommen soll.

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. 

Wir bieten den Nachbarn unserer Windparks zusätzlich die Möglichkeit, sich mit unserem Nah&Grün-Invest bereits mit kleineren Beträgen am Projekt finanziell zu beteiligen. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes mit einem Durchmesser von 25 Metern, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt eine Vollversiegelung.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. Vor rund 25 Jahren waren Anlagen mit einer Leistung von etwa 250 Kilowatt die Regel. Die von uns in Kevelaer geplante Anlage kommt auf eine Leistung von 5.500 Kilowatt und ist damit mehr als zwanzigmal so leistungsstark. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Dennoch erstellt ABO Wind im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Ein standortspezifisches Brandschutzkonzept ist gegenwärtig in Erarbeitung.

Bleibt der Strom in der Region?

Die im Windenergiebereich geplante Windenergieanlage würde klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Kevelaer geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 

Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Kevelaer wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen in NRW“ des LANUV und des MULNV sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

Wie gleicht ABO Wind den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Wind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Der Windpark leistet also nicht nur einen Beitrag zur Energiewende und vermeidet jährlich den Ausstoß von circa 8.100 Tonnen Kohlendioxid. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

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Moritz Jans

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Pressesprecher

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