Windpark-Repowering Heimbach-Vlatten

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ABO Wind möchte die drei bestehenden Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Enercon E-40/6.44 auf dem Gebiet der Gemeinde Heimbach östlich des Ortsteils Vlatten durch zwei moderne, deutlich leistungsstärkere WEA ersetzen. Dieses so genannte Repowering ist eine wichtige Säule der Energiewende. Es ermöglicht die Reduzierung der Anlagenzahl bei gleichzeitiger Leistungssteigerung. Die geplanten Anlagen würden auf dem Gelände jährlich so viel sauberen Strom produzieren wie rund 7.000 Haushalte verbrauchen. Damit würden die zwei neuen WEA ca. 6,7 mal mehr Strom erzeugen als die drei bestehenden Anlagen. Das vermeidet den jährlichen Ausstoß von circa 16.000 Tonnen Kohlendioxid.

Wir bemühen uns um größtmögliche Transparenz. Diese Website bietet daher aktuelle Informationen und Wissenswertes über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen. Wir aktualisieren die Seite regelmäßig, so dass Sie immer auf dem neusten Planungsstand sind. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Aktueller Status
Betrieb

Aktuelles

November 2023: Genehmigung erhalten

Die Immissionsschutzbehörde des Kreises Düren hat den Antrag auf Bau und Betrieb des Windparks Heimbach-Vlatten am 10. November 2023 genehmigt. 

Mai 2023: Genehmigungsantrag eingereicht

Am 17. Mai 2023 hat ABO Wind den Antrag auf Errichtung und Betrieb bei der Immissionsschutzbehörde des Kreises Düren eingereicht.

April 2022: Gute Atmosphäre auf Infomesse

Infomesse

Etwa 40 Menschen sind der Einladung von ABO Wind gefolgt und haben sich am 29. April auf der Infomesse über das geplante Repowering des Windparks Heimbach-Vlatten informiert. Im Zentrum des Interesses standen Fragen zum Infraschall. „Schön, dass die Gespräche durchweg in angenehmer Atmosphäre abliefen“, sagt Projektleiter Moritz Jans.

 

April 2022: Einladung zur Infomesse am 29. April

„Obwohl wir uns noch in einer recht frühen Projektphase befinden, möchten wir schon jetzt mit den Bürgerinnen und Bürgern in den persönlichen Kontakt treten und Fragen beantworten“, sagt Projektleiter Moritz Jans. Daher lädt ABO Wind interessierte Bürger*innen ein zur

Infomesse am Freitag, 29. April 2022, von 16 bis 20 Uhr in der Jugendhalle Vlatten, Auf d. Hostert 7 in 52396 Heimbach.

Auf diversen Postern an Stellwänden informiert ABO Wind unter anderem über Landschafts-, Natur- und Immissionsschutz. Außerdem wird deutlich, dass für die an die Anlagen grenzenden Gemeinden während der Betriebszeit Zuwendungen von rund 750.000 Euro möglich sind. Besucher*innen können sich mit den anwesenden Expert*innen zu allen Aspekten des Projektes und der Windenergie austauschen. „Das Ganze hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von uns betreut“, erklärt Projektleiter Jans. Besucher*innen können sich also um 16 Uhr genauso gut informieren wie um 18 oder 19 Uhr.

Abhängig von den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz kann es kurzfristige Änderungen des Hygienekonzepts geben. Aktuell ist geplant, die Veranstaltung nach dem 3-G-Prinzip durchzuführen. Einlass erhalten demnach nur geimpfte oder genesene Personen sowie Besucher*innen, deren negativer Test nicht älter als 24 Stunden ist.

Wer sich die Info-Poster nicht vor Ort in der Ausstellung ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus am Computer machen. Auf dieser Website stehen ab dem Nachmittag des 29. Mai alle ausgestellten Poster zum Download bereit.

Januar 2022: Infomesse in Planung

Bei unseren Planungen in Heimbach-Vlatten bemühen wir uns um größtmögliche Transparenz. Wir möchten daher nicht nur auf dieser Internetseite, sondern auch persönlich informieren. Um mit allen Interessierten ins Gespräch zu kommen, planen wir derzeit eine Infomesse. Dabei zeigen wir Poster zu diversen Themen wie Artenschutz oder Schattenwurf. Bürger*innen können sich mit Expert*innen austauschen und Fragen auf Augenhöhe stellen.

Leider ist die Planung von Präsenzveranstaltungen in pandemischen Zeiten sehr schwierig. Wir hoffen, die Infomesse im April durchführen zu können. Sollte dies aufgrund der geltenden Covid-Schutzmaßnahmen nicht möglich sein, holen wir es so früh wie möglich nach.

Auf dieser Website informieren wir Sie, sobald Termin und Ort für die Infomesse feststehen.

Juli 2021: Projektseite online

Auf dieser Projektwebsite finden Sie alles Wissenswerte über die Windkraftplanung in Heimbach-Vlatten.

 

 

Projektinfos

Standort

Der Standort der geplanten WEA befindet sich in Heimbach östlich des Ortsteils Vlatten. Die geplanten Anlagen sollen auf Ackerflächen entstehen.

Anlagenstandorte und ausgewiesene Konzentrationszone

Die Anlagen entstehen auf dem Planungsareal „Auf der Warth“. Mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) aus dem Jahr 1999 hat die Gemeinde Heimbach zwei Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen. Eine davon auf dem Planungsareal „Auf der Warth“. Eine Ausschlusswirkung gem. §35 Abs. 3 S. 3 BauGB ist mit der Ausweisung dieser Positivflächen aber nicht verbunden. Es handelt sich bei der 12. FNP-Änderung nach aktueller Rechtsprechung des BVerwG und OVG NRW um eine reine Positivplanung der Gemeinde, die der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszonen nicht entgegensteht.

Von den drei Bestandsanlagen des Typs Enercon E-40/6.44, die im Rahmen des Repowerings abgebaut werden sollen, befinden sich zwei innerhalb und eine außerhalb dieser Konzentrationszone. ABO Wind plant eine Anlage innerhalb der ausgewiesenen Konzentrationszone. Die zweite Anlage soll – wie die nördliche Bestandsanlage - außerhalb der Konzentrationszone entstehen.

Um Einklang mit benachbarten Windparkplanungen zu bleiben, haben wir die niedrigste Version der V162-Anlagen ausgewählt. Damit verzichten wir zum Schutz der Anwohner*innen bewusst auf die Errichtung modernster Anlagen mit einer Gesamthöhe von rund 250 Metern – die natürlich deutlich profitabler wären.

Immissionsschutz gewährleistet

Selbstverständlich berücksichtigen unsere Planungen alle immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. Hierfür werden von unabhängigen Fachleuten ausführliche Analysen durchgeführt. Zur Einhaltung der täglichen und nächtlichen Schallrichtwerte der Anlage unter Berücksichtigung der Vorbelastung wird eine schalltechnische Untersuchung erfolgen.

Darüber hinaus wird die Rotorschattenwurfdauer gutachterlich berechnet und bewertet. Kein Wohnhaus darf mehr als 30 Minuten am Tag und/oder 30 Stunden im Jahr von Schattenemissionen betroffen sein. Grundlage der Berechnung ist immer ein „Worst-Case-Szenario“. Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass die Sonne immer scheint und nie Wolken am Himmel sind. Zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte können die WEA beispielsweise zusätzlich mit einer technischen Einrichtung zur Vermeidung übermäßiger Belastung durch Schattenwurf ausgestattet werden. Solche Module sorgen dafür, dass sich die Anlagen nach dem Erreichen dieser Grenzwerte automatisch abschalten. 

Von den geplanten WEA wird keine optisch bedrängende Wirkung auf die umliegenden Wohngebäude ausgehen. Grundlagen dazu legte das OVG Münster in seinem Urteil vom 09.08.2006, Az. 8A 3726/05 (s. a. OVG NRW Beschluss vom 29.08.2006, Az. 2360/06) und BVerwG Beschluss vom 11.12.2006, Az. 4 B 72.06). Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer WEA mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu dem Ergebnis kommen, dass von dieser Anlage keine optisch bedrängende Wirkung ausgeht (vgl. OVG Urteil vom 09.08.2006, Az. 8A 3726/05 Randnr. 100-104). Der niedrigste Abstand zwischen einem der von ABO Wind geplanten Anlagenstandorte und dem nächstgelegenen Wohnhaus beträgt rund 780 Meter.

Planungen in Einklang mit dem Artenschutz

Im beplanten Areal haben unabhängige Fachleute ferner intensiv nach schützenswerten Arten gesucht. Die avifaunistischen Kartierungen haben bereits Anfang 2020 begonnen. Keine der vorgefundenen Tierarten steht gemäß des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ und nach aktuellen Erkenntnissen unter Durchführung geeigneter Ausgleichsmaßnahmen in Konflikt mit den geplanten Anlagen. 

Der Bau der WEA stellt einen Eingriff in die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Dies ergibt sich durch die Versiegelung des Bodens für Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung. Für die Zuwegung werden hauptsächlich bereits vorhandene Wege genutzt, die gegebenenfalls geringfügig auszubauen sind. Dadurch bleibt die Beeinflussung von Boden und Wasser minimal. Für den unvermeidlichen Eingriff wird an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen.

Die zwei geplanten WEA-Standorte befinden sich außerhalb von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Flora-Fauna-Habitat-Gebieten, Bereichen für den Schutz der Natur und Wasserschutzgebieten. Durch die Planung wird in keine vorhandenen Waldbestände eingegriffen.

Regionale Wertschöpfung und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten 

Der Bau eines Windparks wirkt sich äußerst positiv auf die regionale Wertschöpfung aus. Für die Stadt Heimbach sind erhebliche Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber über § 36k EEG 2021 eine Möglichkeit für Windparkbetreiber geschaffen, die direkt den Standortkommunen zugutekommen. Zahlungen aus Verträgen zur Wegenutzung oder Verlegung von Kabeln sind ebenfalls zu erwarten. Außerdem wird ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen mit dem Bau der Infrastruktur beauftragen, um die regionale Wertschöpfung und den Arbeitsmarkt zu stärken. Während der Betriebsphase sind weitere Aufträge für Wartung und Pflege zu vergeben. So werden dauerhafte Einnahmen vor Ort generiert.

Erneuerbare Energien sind eine Investition in die Zukunft. Wir bieten den Nachbarn unserer Windparks zusätzlich die Möglichkeit, sich mit unserem Nah&Grün-Invest bereits mit kleineren Beträgen am Projekt finanziell zu beteiligen. Mehr zum Thema finden Sie hier.

 

 

Kommunalabgabe


Heimbach-Vlatte

Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Städte entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Zu erwarten ist, dass Heimbach im Durchschnitt jährlich etwa 37.500 Euro erhält. Mechernich würde rund 18.000 Euro im Jahr erhalten.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütungszeit fließen also rund 750.000 Euro alleine aus der Zuwendung in die Stadtkasse Heimbachs. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Wind darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

 

Anlagentyp

Anzahl 2 WEA
Hersteller Vestas
Nabenhöhe 119 Meter
Rotordurchmesser 162 Meter
Gesamthöhe 200 Meter
Nennleistung 6,0 MW

Zeitplan

Hintergrund

Die Energiewende in NRW

Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.

Fragen und Antworten zur Windkraft in Heimbach-Vlatten

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Heimbach-Vlatten möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

 

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Wohnort (optional)
E-Mail-Adresse* (Pflichtfeld)

Ihre Frage zur Windenergie in Heimbach-Vlatten:



Häufige Fragen

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die aktuellen Planungen des Windparks Heimbach-Vlatten fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Stadt Heimbach sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark, gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 2.000 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

 

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei circa 25 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Heimbach geplanten kommen sogar auf eine Leistung von 4.800 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen?

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen sie unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren.

Dennoch erstellt ABO Wind im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Am Standort Heimbach planen wir mit Anlagen von Vestas, die standardmäßig über ein integriertes Brandschutzsystem verfügen. Dieses besteht unter anderem aus:

  • Rauchmeldern
  • Branddetektoren in den Komponenten
  • Brandmelde- und Löschmittelsteuerzentrale
  • Gaslöschanlage
  • Alarmierungseinrichtungen
  • Handauslöseeinrichtungen
  • Schnittstelle zur Steuerung der Windenergieanlage

Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Bleibt der Strom in der Region?

Der geplante Windpark würde klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Heimbach geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat. 

Durch den Einbau eines so genannten Schattenwurfmoduls im Windpark Heimbach wird sichergestellt, dass die oben genannten Grenzwerte für Schattenwurf überall eingehalten werden.

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Auch hier hat sich die Technik weiterentwickelt: Die Anlagen können Transpondersignale der Flugzeuge empfangen, die die Hindernisbefeuerung nur anschalten, wenn sich ein Flugzeug nähert. Damit werden die Lichtsignale vermutlich nur während zwei bis sechs Prozent der Nacht angeschaltet sein. Zudem ist in neuen Windparks die Hindernisbefeuerung synchronisiert, so dass die Warnleuchten gleichmäßig aufblinken.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

Gibt es Einschränkungen für Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer oder Jogger?

Nein. Es gibt keine Einschränkungen für den Aufenthalt im Wald rund um die Anlagenstandorte. Für das Risiko, dass sich im Winter bei bestimmten Wetterlagen Eis an den Rotorblättern bildet, das durch die Drehbewegungen auch weiter entfernt auf den Boden auftreffen kann, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Behörden ein Konzept zur Risikominimierung erarbeitet. Zudem werden Eiswurf-Warnschilder aufgestellt.

Wie gleicht ABO Wind den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Wind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Der Windpark leistet also nicht nur einen Beitrag zur Energiewende und vermeidet jährlich den Ausstoß von mehr als 16.000 Tonnen Kohlendioxid. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch und verbessert das Landschaftsbild an vielen Stellen. Beispiele für mögliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen finden Sie hier.

Kontakt

Moritz Jans

Moritz Jans
Projektleiter

Tel. +49 231 983 407-19
Fax +49 611 267 65-599
moritz.jans(at)abo-wind.de

Dr. Daniel Duben

Dr. Daniel Duben
Pressesprecher

Tel. +49 152 567 11 577
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)abo-wind.de

Windenergie-Projekte in Nordrhein-Westfalen

 

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