Energiepark Bentheim-Süd

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ABO Wind möchte im Bentheimer Süden an den Stadtgrenzen zu Ochtrup (südlich) und Schüttorf (östlich) einen Windpark errichten, der Strom und „grünen“ Wasserstoff liefern soll. Damit leistet der Windpark Bentheim-Süd einen ganzheitlichen Beitrag zur Energiewende in den Sektoren Mobilität und Stromversorgung.

Momentan befinden wir uns noch in einer sehr frühen Planungsphase und es steht noch nicht fest, wie viele und welche Windenergieanlagen (WEA) entstehen können. Dennoch möchten wir Sie schon jetzt soweit wie möglich informieren, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie daher aktuelle Meldungen sowie Hintergrundinformationen über den Energiepark Bentheim-Süd. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Entwicklung
Aktueller Status
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

März 2021: Projektseite online

Auf dieser Internetseite finden Sie alles Wissenswerte zu den Planungen des Energieparks Bentheim-Süd.

 

Projektinfos

Standort

Energiepark Bentheim-Süd

Die Potentialfläche befindet sich südlich der Autobahn A31, beidseitig des Burgsteinfurter Damms und schließt direkt an das ehemalige Munitionsdepot auf Ochtruper Stadtgebiet an. Zahl, Höhe und Leistung der geplanten Windenergieanlagen (WEA) stehen heute noch nicht fest. Dafür sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. 

Planungsrecht erwartet

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Bentheim weist zurzeit noch keine Fläche zur Windenergienutzung in Bentheim Süd aus. Es gibt seitens der Stadt aber Bestrebungen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Hierzu lässt die Stadt zurzeit von einem Gutachterbüro eine Potentialflächenanalyse erstellen. Im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms ist unser Vorhabengebiet als mögliche Windvorrangfläche dargestellt.

Immissionsschutz gewährleistet

Die nächstgelegene Wohnbebauung der Stadt Bad Bentheim liegt rund 800 Meter vom Potentialgebiet entfernt. Da die WEA mit ihren Rotoren innerhalb der Potentialfläche liegen, werden die Abstände zu den nächsten Häusern über 800 Metern liegen. Zwei Betriebswohnungen befinden sich jedoch im Bereich des Windparkvorhabens, die in den Schallimmissionsprognosen entsprechend berücksichtigt werden müssen. Die Abstände zu Siedlungsbereichen der Stadt Bad Bentheim sind deutlich mehr als einen Kilometer entfernt.

Unser Genehmigungsantrag wird alle notwendigen Gutachten zu Themen wie Schall- und Schattenimmission oder auch zur optisch bedrängenden Wirkung enthalten. Die Ergebnisse der Gutachten werden auf Grundlage der geltenden Richtwerte erstellt und müssen sicherstellen, dass die Richtwerte an allen Häusern eingehalten beziehungsweise unterschritten werden. Im Außenbereich gilt für Einzelhöfe entsprechend der TA-Lärm ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) zur Nachtzeit.

Artenschutz

Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen zu Vögeln und Fledermäusen konnten in 2021 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse werden derzeit noch zusammengefasst. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen eine weitere Planung des Vorhabens sprechen.

Zeitplan

Hintergrund

Wasserstoffnutzung

In Bad Bentheim wird Klimaschutz großgeschrieben. Der gute Windstandort und die engagierte Energiepolitik der Stadt sind ideale Voraussetzungen, um innovative Energiekonzepte in die Tat umzusetzen. Als erfolgreicher Projektentwickler für erneuerbare Energien arbeitet ABO Wind in der Region an einer Projektidee, die Windkraft mit innovativen Wasserstoff-Technologien verbindet, Infrastruktur aufwertet und die lokale Wirtschaft stärkt. Wasserstoff aus erneuerbaren Energien kann beispielsweise Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge wie Busse und Züge antreiben und so den Öffentlichen Personennahverkehr und den Transport dekarbonisieren. Die Planung und Umsetzung der Wasserstofftechnologie können wir mit unseren ABO-Ingenieuren bewerkstelligen. Erste Erfahrungen sammeln wir hierzu bereits bei anderen Projekten in Hessen. Unser Projekt wurde 2020 dem niedersächsischen Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies vorgestellt.

Die auf europäischer Ebene verabschiedete Clean-Vehicles-Directive, die auf Bundesebene bis zum 02.08.2021 eingeführt werden soll, sieht unter anderem vor, dass bis Ende 2025 45 % der Busse und 10 % der LKW „sauber“ sein müssen, davon mindestens 50% emissionsfrei. Wasserstoff ist dabei eine der wichtigsten Lösungsansätze. Zudem sieht eine weitere EU Richtlinie (2019/94/EU, Aktualisierung folgt in 2021) den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) vor, der die Errichtung von Wasserstofftankstellen bis Ende 2025 beinhaltet. Die Autobahn A30 gehört zu diesem Verkehrsnetz. Die Kombination von Windenergie und Wasserstoff birgt also immense Vorteile für eine saubere Zukunft. Der Zeitplan unseres Energieparkprojekts passt hervorragend zu den Aus- bzw. Umbauplänen der EU im Mobilitätssektor.

Die Energiewende in Niedersachsen

Niedersachsen setzt sich mit großem Engagement für die globalen und nationalen Klimaschutzziele ein. So hören die Maßnahmen nicht bei der Entwicklung erneuerbarer Energien auf, sondern gehen weit darüber hinaus. Als Pionier der Sektorenkopplung erforscht und erprobt Niedersachsen die Gewinnung von grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Energien.

Fragen und Antworten zum Energiepark Bentheim-Süd

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zum Energiepark Bentheim-Süd möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

Häufige Fragen

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Neben dieser Website bieten wir im Lauf der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren. So organisieren wir - sofern unter den gegebenen Umständen möglich – Infomessen, Projektspaziergänge oder Baustellenführungen an. Sie können uns aber jederzeit direkt ansprechen.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts
Industriegebiet 70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

 

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm. 

 

Wer profitiert von der Windkraft?

Viele. Die aktuellen Planungen des EPBS fokussieren private Flächen. Grundstückseigentümer erhalten vom Windparkbetreiber dafür Pachtzahlungen. Darüber hinaus sind die Windenergieanlagen aber auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Stadt Bad Bentheim sind beispielsweise Einnahmen in Form der freiwilligen Kommunalabgabe in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde gemäß EEG 2021 möglich, die an die Kommunen innerhalb eines 2,5 km Radius um die geplanten WEA direkt in deren Gemeindeklasse fließen. Aber auch Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark und gegebenenfalls auch Einnahmen aus den Verträgen zur Wege- und Kabelnutzung sind zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage.

Da hier nicht nur ein Windpark, sondern auch Wasserstoffinfrastruktur errichtet werden sollen, kommt z.B. auch ein Tankstellenbetreiber als möglicher Betreiber von WEA in Betracht.

Ferner werden wir eine Bürgerbeteiligung in Form unseres Angebots Nah&Grün oder auch als Bürgerwindanlage, als Nachrangdarlehen oder Sparbrief anbieten. Über das Angebot werden wir im Laufe der Projektentwicklung weiter berichten 

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 2.500 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den rekultiviert werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes mit einem Durchmesser von rund 25 Metern, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt eine Vollversiegelung.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden. Zudem wird in der Regel in den Genehmigungen eine Nebenbestimmung zur Rückbauverpflichtung und Hinterlegung einer Bürgschaft aufgenommen - diese Rückbaubürgschaft wird mit der den Eigentümern zugesagten gekoppelt.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von 6.000 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bis in welche Tiefe müssen die Fundamente zurückgebaut werden?

Die Fundamente müssen vollständig wieder zurückgebaut werden. Im Nutzungsvertrag verpflichtet sich der Betreiber der Windenergieanlagen, die Fundamente vollständig zu entfernen, sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen abzubauen. Die Statik der Anlagen ist so ausgerichtet, dass die Fundamente eher in die Fläche als in die Tiefe gehen. Je nach Bodenbeschaffenheit sind sie in der Regel nicht tiefer als drei bis vier Meter.

Gibt es ein Brandschutzkonzept? 

Ja. Grundsätzlich ist Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Dennoch erstellt ABO Wind im Zuge der Planungen eines Windparks individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Bleibt der Strom in der Region?

Die im Windenergiebereich geplante Windenergieanlage würde klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie in Bad Bentheim geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt.

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

 

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Wo Sonne ist, da ist auch Schatten. Für jeden Windpark wird eine Schattenwurfprognose erstellt. Hierbei wird die Erheblichkeit der Belästigung die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer, der sogenannte „worst case“, ermittelt. Bei diese worst-case wird davon ausgegangen, dass die Sonne tagsüber immer bei wolkenlosem Himmel scheint, die Rotorkreisfläche immer senkrecht zur direkten Sonneneinstrahlung steht und die Windenergieanlage ununterbrochen läuft. Die zulässige Beschattungsdauer für den worst case beträgt 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag. Die Begrenzung der Schattenwurfzeiten wird durch eine Abschaltvorrichtung sichergestellt. Die Betriebsergebnisse werden protokolliert und sind auf Verlange der Genehmigungsbehörde vorzuweisen. Ein Lichtsensor an der WEA ermittelt, ob die Sonne tatsächlich scheint oder nicht. Die real einzuhaltende Beschattungsdauer beträgt acht Stunden im Jahr.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) sind wir zur Installation einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung verpflichtet. Diese sorgt dafür, dass Windenergieanlagen nur dann leuchten, wenn das nötig ist.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Leitfadens „Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen“ sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Die Durchführung der Untersuchungen sind in der Vorhabenbeschreibung dargelegt. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wie gleicht ABO Wind den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur und in das Landschaftsbild. Zur Kompensation setzt ABO Wind gemäß der erstellten Umweltgutachten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde entsprechende Maßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft im Umfeld der geplanten Anlagenstandorte um. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird durch eine monetäre Leistung kompensiert. Je nach Ergebnis der faunistischen Kartierungen kann es möglich sein, für betroffene, planungskritische Arten spezifische Maßnahmen zu planen und umzusetzen.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten, so werden beispielsweise Auffangwangen in die Anlagen eingebaut. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

Kontakt

Katja Bioly

Katja Bioly
Projektleiterin

Tel. +49 5971 94 75 199-1
katja.bioly(at)abo-wind.de

Dr. Daniel Duben

Dr. Daniel Duben
Pressesprecher

Tel. +49 152 567 11 577
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)abo-wind.de

Windenergie-Projekte in Niedersachsen

 

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