Windpark Spreeau

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ABO Wind hat einen Windpark auf dem Gebiet der Gemeinde Spreenhagen errichtet. Die zur Planungsregion Oderland-Spree gehörende Fläche wurde im von der Regionalversammlung am 28. Mai 2018 beschlossenen dritten Entwurf des Regionalplans vom 30. Januar 2017 als geplantes Windeignungsgebiet WEG 33 BAB Dreieck Spreeau dargestellt und bietet Platz für bis zu elf Windenergieanlagen. Gebaut haben wir nun acht Anlagen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat als Eigentümerin der Fläche mit unserer Firma einen Vertrag zur Errichtung dieser Windenergieanlagen abgeschlossen. Ende 2019 haben wir die Genehmigung zum Bau und Betrieb von zunächst sechs Anlagen erhalten. Die Genehmigung weiterer zwei Anlagen erfolgte im April 2020. Ans Netz gingen die jüngsten Anlagen im November 2021.

Wir bemühen uns seit dem Beginn unserer Planungen um größtmögliche Transparenz. ABO Wind hat daher zusammen mit der Agentur re:member aus Potsdam ein umfassendes Konzept zur Bürgerbeteiligung entwickelt. Diese Website bietet aktuelle Informationen und Wissenswertes über das Projekt, den aktuellen Planungsstand, Hintergrundinformationen sowie Antworten auf gängige Fragen. Wir aktualisieren die Seite regelmäßig, so dass Sie immer auf dem neusten Planungsstand sind.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. 

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Betrieb
Aktueller Status

Aktuelles

November 2021: Windpark komplett am Netz

Die acht Vestas-Anlagen V150 des Windparks Spreeau mit 33,6 Megawatt Leistung sind die neuen Nachbarn des Windparks Uckley, den wir 2016 errichtet haben. Auf dem forstwirtschaftlichen Areal nutzen nun insgesamt 18 Anlagen mit 63,4 Megawatt Leistung die guten Windverhältnisse. Das ist das bisher größte von ABO Wind in Deutschland umgesetzte Windfeld. Unsere professionelle Planung, transparente Kommunikation mit Bürgern und Politikern vor Ort sowie fairer Umgang mit den Geschäftspartnern haben den Erfolg ermöglicht. Dreieck Spreeau und Uckley hat ABO Wind jeweils auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichtet. Der Stadtwerkeverbund Trianel betreibt beide Projekte 

Nähere Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG.

September 2021: Die Hälfte des Windparks ist schon am Netz 

Windpark Spreeau

Am 1. September dieses Jahres wurde die vierte von insgesamt acht Windenergieanlagen des Windparks Dreieck Spreeau in Betrieb genommen. „Wir liegen voll im Zeitplan und sind optimistisch, den gesamten Windpark noch in diesem Jahr ans Netz bringen zu können“, sagt Projektleiter Zacharias Hahn.

 

November 2020: Windpark verkauft

ABO Wind hat den Windpark Spreeau an die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG verkauft. Ausführliche Informationen finden Sie in der Pressemitteilung zum Verkauf hier.

Oktober 2020: Fundamentbau in vollem Gange

Fundamentbau

 

Die Arbeiten am Windpark Spreeau schreiten planmäßig voran. Die Betonage der Fundamente von sechs der acht Anlagen ist bereits abgeschlossen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir noch in diesem Jahr alle acht Betonfundamente fertiggestellt haben, so dass wir Anfang des kommenden Jahres die Anschüttung der Fundamente finalisieren können", sagt Projektleiter Zacharias Hahn: „Wir liegen also voll im Zeitplan."

 

Juli 2020: Erfolg in der Juni-Ausschreibung 

Nach der Genehmigung zweier weiterer Anlagen des Windparks Spreeau Ende April 2020 waren die beiden Anlagen bei der Juni-Ausschreibung der Bundesnetzagentur erfolgreich. Damit sind alle Voraussetzungen für die Errichtung des Windparks erfüllt. Eine Inbetriebnahme des gesamten Windparks mit acht Anlagen ist im vierten Quartal 2021 geplant.

Mai 2020: Genehmigung für zwei weitere Anlagen erhalten

Am 30. April 2020 hat das zuständige Landesamt für Umwelt Brandenburg den Bau und Betrieb zwei weiterer Anlagen des Windparks Spreeau genehmigt. Damit sind nun insgesamt acht der ursprünglich elf geplanten Windenergieanlagen genehmigt. Der Bau der beiden Anlagen soll direkt im Anschluss an die Errichtung der sechs bereits im November 2019 genehmigten Anlagen erfolgen. „Wir planen derzeit mit einer Inbetriebnahme des gesamten Windparks im vierten Quartal 2021“ sagt Projekteleiter Zacharias Hahn.

Februar 2020: Erfolg in der ersten Ausschreibungsrunde 2020

Nach der bereits Ende 2019 erfolgten Genehmigung zum Bau und Betrieb von sechs Anlagen hat der Windpark Spreeau nun auch den Zuschlag bei der ersten Ausschreibungsrunde des Jahres 2020 erhalten. Damit sind alle Voraussetzungen für die Errichtung des Windparks erfüllt. Eine Inbetriebnahme ist im vierten Quartal 2021 geplant.

Januar 2020: Beginn der vorbereitenden Baufeldberäumung

Die auf den beiden Infomessen Mitte Januar angekündigten vorbereitenden Arbeiten für den Bau des Windparks Spreeau haben begonnen. Zunächst erfolgt die so genannte Beräumung der Baufelder. Dafür wurden zunächst sämtliche Baufelder vom Kampfmittelräumdienst untersucht, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Nun startet die Rodung des Forstes an den Standorten der Windkraftanlagen sowie der Zuwegung. Da wir viele bestehende Wege nutzen, können wir die Abholzung auf ein notwendiges Mindestmaß begrenzen. Die Rodungen müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. So wird das Brutgeschehen von Vögeln nicht gestört.

Januar 2020: Erfolgreiche Infomessen

Infomesse Spreeau

Rund 60 Besucher haben sich bei zwei Infomessen in Spreenhagen-Hartmannsdorf und Heidesee-Dannenreich im persönlichen Gespräch mit unseren Planern über die bevorstehende Errichtung des Windparks Spreeau ausgetauscht. „Es waren angenehme Abende mit vielen interessanten Gesprächen“ bilanziert Projektleiter Zacharias Hahn. Abteilungsleiterin Dr. Ute Simon sieht sich im Vorgehen von ABO Wind bestätigt: „Wir haben bei den Planungen des Windparks Spreeau von Anfang voll auf Transparenz gesetzt und die Anwohner über all unsere Planungen informiert. So konnten wir viele Fragen im Vorfeld beantworten, Unsicherheiten vorbeugen und Ängste nehmen“.

Der Windpark Spreeau soll 2021 ans Netz gehen und künftig so viel Stromproduzieren, wie rund 25.000 Haushalte verbrauchen.

 

Januar 2020: Einladung zu Infomessen am 16.und 17. Januar

Bereits 2018 haben Mitarbeiter von ABO Wind sowie unabhängige Experten Anwohner auf einer Infomesse in Dannenreich über das Projekt in persönlichen Gesprächen informiert. Diesen Weg der maximalen Transparenz möchten wir fortführen. Daher laden wie interessierte Bürger zu zwei weiteren Infomessen ein. Dabei können Sie erneut an Themeninseln verschiedene Aspekte der Windkraftplanung wie zum Beispiel Naturschutz, Schattenwurf oder Schallimmissionen kennenlernen. Außerdem erläutern Projektleiter von ABO Wind wie die nun anstehende Bauphase ablaufen wird.

Die beiden Infomessen finden statt

am Donnerstag, 16. Januar 2020, von 16 bis 20 Uhr in der Mehrzweckhalle Hartmannsdorf, Kanalstraße 25a, 15528 Spreenhagen-Hartmannsdorf

und 

am Freitag, 17. Januar 2020 von 16 bis 20 Uhr im Gasthof “Zur Friedenseiche”, Dorfstraße 44, 15754 Heidesee.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

November 2019: Genehmigung erhalten

Grünes Licht für sechs Anlagen des Windparks Spreeau. Das Landesamt für Umwelt hat ABO Wind Anfang November die Genehmigung zum Bau und Betrieb von vorerst sechs Anlagen erteilt. „Ich gehe davon aus, dass wir im kommenden Jahr mit dem Bau beginnen können“, sagt Projektleiter Zacharias Hahn. Die sechs Anlagen des Typs Vestas V150 werden jährlich so viel Strom erzeugen wie rund 25.000 Haushalte im Jahr verbrauchen. Ob und wann weitere Anlagen auf der Potentialfläche genehmigt werden, ist noch unklar.

September 2018: Antrag eingereicht

Am 28. September 2018 hat ABO Wind wie geplant den Antrag zum Bau und Betrieb des Windparks Spreeau beim beim Landesamt für Umwelt in Frankfurt (Oder) abgegeben. „Wir rechnen mit einer Genehmigung im vierten Quartal 2019“, sagt Projektleiter Zacharias Hahn.

August 2018: Offene Gespräche bei Infomesse in Dannenreich

Gut 40 Anwohner haben eine von ABO Wind organisierte Infomesse am 30. August zwischen 16 und 20 Uhr besucht und Fragen zur Planung des Windparks Spreeau gestellt. Die Stimmung im Dannenreicher Gasthof „Zur Friedenseiche“ war durchweg freundlich. In konstruktiven Gesprächen erklärte zum Beispiel die Berliner ABO Wind Abteilungsleiterin Ute Simon, dass die zu erwartende Schallemission in den umliegenden Dörfer alle gesetzlichen Grenzwerte unterschreiten – eine Frage die den verkehrslärmgeplagten Anliegern der vielbefahrenen Autobahn sehr wichtig ist. Ein Poster zeigte die prognostizierten Schallemissionswerte für alle benachbarten Siedlungen des geplanten Windparks. Dieses Poster finden Sie genau wie alle anderen nun in der rechten Spalte dieser Website zum Download.

August 2018: Einladung zur Infomesse am 30.08. in Dannenreich

Auf dieser Internetseite informieren wir Sie seit Januar über unser Projekt im Dreieck Spreeau. Im April haben rund vierzig Bürger an einem Infospaziergang durch das Plangebiet und den Bestandswindpark Uckley-Nord teilgenommen. Nun laden wir alle Interessierten herzlich ein zur:

Infomesse Windenergie Spreeau

am Donnerstag, 30. August, von 16 bis 20 Uhr

im Gasthof „Zur Friedenseiche“, Dorfstraße 44, 15754 Heidesee

Dabei können Sie an Themeninseln verschiedene Aspekte der Windkraftplanung wie zum Beispiel Naturschutz, Schattenwurf oder Schallimmissionen kennenlernen. Unabhängige Experten sowie Projektleiter von ABO Wind stehen für persönliche Gespräche bereit.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

April 2018: Positive Stimmung beim Informationsspaziergang

Rund vierzig Bürgerinnen und Bürger nahmen am vergangenen Samstag an dem von ABO Wind organisierten Informationsspaziergang durch den Bestandswindpark Uckley-Nord und das Plangebiet des Windparks Spreeau teil. Bei der knapp dreistündigen Wanderung sprachen sie mit Projektleiter Zacharias Hahn von ABO Wind und dem Naturschutzgutachter Bastian Hirschfelder von der Dubrow GmbH. Vom Bundesforst, der die Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bewirtschaftet, waren Martin Humms und Johannes Motsch vor Ort. Sie beantworteten Fragen zum Waldbestand sowie zu möglichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Bau von Windkraftanlagen auf den vom Bundesforst bewirtschafteten Flächen.


„Wir wissen, dass die Planung eines Windparks mit vielen Befürchtungen einhergeht. Daher wollen wir von Anfang an Angebote schaffen, offene Fragen im persönlichen Dialog zu klären“, unterstreicht Hahn. Die Teilnehmer des Informationsspaziergangs begrüßten diese Offenheit und zeigten sich sehr interessiert. In zahlreichen Gesprächen konnten die Fachleute Vorurteile gegenüber der Windkraft entkräften. „Viele Besucher waren am Turm einer Anlage des Windparks Uckley-Nord zum Beispiel sehr überrascht, wie leise hier Strom erzeugt wird“, sagt Hahn. Außerdem war vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht klar, dass die Fläche, die für den Bau eines Windparks gerodet werden muss, mindestens im Verhältnis von 1:1 aufgeforstet wird.

Die Märkische Allgemeine hat von der Veranstaltung berichtet. Den Artikel finden Sie hier

März 2018: Einladung zum Informationsspaziergang

Obwohl wir noch ganz am Anfang unserer Planungen des Windparks Spreeau stehen, wollen wir Sie schon jetzt in den Prozess einbeziehen. Dafür haben wir diese Internetseite eingerichtet und mit der Agentur re:member aus Potsdam einen sehr erfahrenen Experten gewonnen, der die Dialogprozesse vor Ort organisiert und als Moderator begleitet. Darüber hinaus möchten wir mit Ihnen ins persönliche Gespräch kommen, um Ihre Sorgen aufzunehmen und konstruktiv gemeinsame Lösungen zu finden.

Bei der ersten von vielen regionalen Dialogveranstaltungen möchten wir Ihnen gerne das Plangebiet vorstellen. Daher laden wir Sie herzlich ein zum

Informationsspaziergang Windenergie Spreeau

am 14. April um 14 Uhr.

Bei der zirka dreistündigen Wanderung werden Sie Gelegenheit haben, externen Fachleuten für Natur- und Artenschutz sowie den zuständigen Projektplanern Fragen zu stellen.

Anmeldungen sind erforderlich und bei Patrick Djuga (Patrick.Djuga@abo-wind.de oder telefonisch unter 0611/267 65 673) bis zum 06. April möglich.

Nach der Anmeldefrist erhalten Sie genauere Informationen zum Treffpunkt in Hartmannsdorf und zum Shuttle Service ins Plangebiet.

Januar 2018: Projektseite online

Auf der Website www.windpark-spreeau.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über die Planungen des Windparks.

 

 

Projektinfos

Standort

Windpark Spreeau - Standort

Geplantes Windeignungsgebiet „WEG 33 BAB Dreieck Spreeau“ in den Grenzen des 3.Entwurf des Regionalplans vom 30.01.2017

Planung im Windeignungsgebiet 33 BAB Dreieck Spreeau

Bei dem zur Gemeinde Spreenhagen gehörenden Gebiet handelt es sich um einen überwiegend mit Kiefern bestandenen Wirtschaftswald, der für bis zu elf Windenergieanlagen Platz bietet. Die Umgebung des geplanten Windeignungsgebietes ist durch Infrastruktur und Bergbau stark vorgeprägt. Das Areal befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Autobahndreieck Spreeau sowie zum Bestandswindpark Uckley Nord. Durch das Gebiet verlaufen eine 110 Kilovolt-Freileitung sowie eine Gasleitung. Im Norden wird die Fläche durch den Oder-Spree-Kanal begrenzt.

Der östlich anschließende Sand- und Kiesabbau soll nach dem Jahr 2045 auf Teilflächen innerhalb des Windeignungsgebietes ausgedehnt werden. Bis dahin kann auf dem Gebiet noch jahrzehntelang saubere Energie produziert werden. Die acht genehmigten Anlagen produzieren künftig so viel Strom wie rund 33.000 Haushalte verbrauchen. Das verhindert den Ausstoß von etwa 75.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. 

Abbau oberflächennaher Rohstoffe

Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Sand und Kies)

Große Abstände zur Wohnbebauung

Als verantwortungsvoller Entwickler legen wir großen Wert darauf, ausreichende Abstände zur bestehenden Wohnbebauung einzuhalten. Daher planen wir sämtliche Anlagen des Windparks über einen Kilometer entfernt von Siedlungen und übertreffen damit den von der Regionalen Planungsgemeinschaft vorgesehenen Abstand von 800 Metern zu den im Süden gelegenen Ortschaften deutlich.

Selbstverständlich halten wir alle gesetzlichen Vorgaben zum Schallschutz und Schattenwurf ein. Aufgrund des Abstands von mindestens 1.000 Metern zur nächstgelegenen Wohnbebauung ist nur von geringen Auswirkungen für Anwohner auszugehen. 

Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung

Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung

Ideale Voraussetzungen für die Windkraftplanung

Das Umspannwerk des benachbarten Windparks Uckley sowie eine bereits gut ausgebaute Zufahrt bieten ideale Voraussetzungen für die Errichtung der Anlagen am Autobahndreieck Spreeau mit minimalen Eingriffen in die Natur. Gemäß des Pachtvertrags mit der BImA werden die Anlagen ausschließlich an den bestehenden Waldwegen errichtet, um den Rodungsbedarf möglichst klein zu halten. Dabei profitieren wir von unserer mehr als zwanzigjährigen Erfahrung. ABO Wind hat sich als einer der ersten Projektierer auf die Planung und den Bau von Windenergieanlagen im Wald spezialisiert. Alleine in Deutschland haben wir schon mehr als 170 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 500 Megawatt auf Forstflächen errichtet. Auch der benachbarte Windpark Uckley wurde von uns geplant und errichtet.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Trotz sorgfältiger Planung sind Eingriffe in die Natur beim Bau eines Windparks unausweichlich. Um diese zu kompensieren, müssen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Wir bemühen uns darum, in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der nahen Umgebung des Windparks zu entwickeln. In Frage kommen zum Beispiel Projekte wie der Rückbau von Bauwerken, Flächenentsiegelungen oder das Anlegen von ökologisch wertvollen Streuobstwiesen. Welche Maßnahmen zulässig sind, entscheidet in Brandenburg das Landesamt für Umwelt (LfU).

Flächen, die wir im Bereich der Zuwegung und der Anlagen-Standorte roden müssen, forsten wir in einem Verhältnis von mindestens 1:1 an anderer Stelle wieder neu auf. Durch den Bau der Windkraftanlagen geht daher bilanziell keine Waldfläche verloren, meist entsteht sogar mehr Wald als zuvor vorhanden war. Zusätzliche waldbauliche Maßnahmen ergänzen die Erstaufforstungen. Darunter versteht man zum Beispiel den Umbau der noch immer dominierenden Kiefernmonokulturen in naturnähere Laub- und Mischwälder.

Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung

Ein transparentes Vorgehen ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des geplanten Windparks von Beginn an über unsere Planungen. Neben den Meldungen auf dieser Website, die wir fortlaufend aktualisieren, versenden wir zum Beispiel Postwurfsendungen und werden eng mit der regionalen Presse zusammenarbeiten. Da wir im Rahmen des Möglichen die Bürgerinnen und Bürger auch in den Planungsprozess einbeziehen möchten, haben wir mit der Agentur re:member aus Potsdam einen sehr erfahrenen Experten beauftragt, um die Dialogprozesse vor Ort zu organisieren und als Moderator zu begleiten.

So sollen unsere Planungen in regionalen Dialogveranstaltungen vorgestellt werden. Dabei möchten wir mit Ihnen klären, wie sich die Nutzung der Windenergie auf Mensch und Umwelt auswirkt. Wir werden zu Informationsspaziergängen im geplanten Windpark einladen. Auf Projektmessen können Sie mit Fachleuten ins direkte Gespräch kommen und Ihre Fragen zur Windkraft persönlich stellen. Über Beteiligungsexperten von der Agentur re:member werden wir aber auch bis an Ihre Haustür kommen, um Ihre Sorgen aufzunehmen und konstruktiv gemeinsame Lösungen zu finden. Dabei sind uns auch Ihre Ideen zu Projekten wichtig, die Ihren Gemeinden zu Gute kommen und die wir im Rahmen der Windparkplanung versuchen wollen umzusetzen.

 

 

Visualisierungen

Die dargestellten Visualisierungen geben einen perspektivisch korrekten Eindruck von dem zukünftigen Windpark. Durch Anklicken werden sie vergrößert dargestellt. Die Übersichtskarte zeigt die Fotopunkte, von denen aus die Visualisierungen aufgenommen wurden.

Fotopunkte

 

Zeitplan

Hintergrund

Die Energiewende in Brandenburg

Brandenburg treibt die Energiewende mit der Energiestrategie 2030 voran und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Umbau der deutschen Stromversorgung. Der Anteil Erneuerbarer in Brandenburg soll entsprechend der Energiestrategie bis zum Jahr 2030 auf 32 Prozent des Primärenergieverbrauchs ausgebaut werden. Die Windenergie soll dabei mit einer installierten Leistung von 10.500 Megawatt zur Versorgung beitragen. Der Windpark Dreieck Spreeau hilft, diese landespolitischen Ziele zu erreichen. Derzeit sind in Brandenburg rund 6.350 Megawatt Windkraft-Gesamtleistung installiert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie zum Beispiel hier.

Planungsrechtliche Voraussetzungen

Der Regionalplan: In Brandenburg werden Flächen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden können, durch Regionalpläne ausgewiesen. Außerhalb dieser Windeignungsgebiete ist der Bau von Windparks rechtlich unzulässig. Regionale Planungsgemeinschaften stellen diese Regionalpläne auf. Zur Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree gehören die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) sowie die Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree. Bereits bei der Aufstellung der Regionalpläne finden eine intensive Abwägung von vielen Belangen und Kriterien sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden statt. Das geplante Windeignungsgebiet WEG 33 BAB Dreieck Spreeau ist im Entwurf des 3. Teilregionalplans Windenergienutzung vom 30.01.2017 dargestellt. 

Die Standortplanung: Über die Abwägung bei der Aufstellung des Regionalplans hinaus wird die Eignung der Fläche durch eine Vielzahl von Gutachten im Rahmen des Genehmigungsantrages nach Bundesimmissionsschutzgesetz beurteilt. Bei unseren Planungen halten wir uns selbstverständlich an alle gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise zur Schall- und Schattenbelastung von Anwohnern oder zum Natur- und Artenschutz.

Fragen und Antworten zum Windpark Spreeau

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zum Windpark Spreeau möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

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Ihre Frage zum Windpark Spreeau:



Häufige Fragen

Wer profitiert von der Windkraft

Viele. Windenergieanlagen sind hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung von großer Bedeutung: Für die Gemeinden im Dreieck Spreeau-Spreenhagen sind beispielsweise Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten. Außerdem beauftragt ABO Wind nach Möglichkeit ortsansässige Unternehmen, etwa mit dem Bau der Infrastruktur und Vermessungsarbeiten. Nach der Fertigstellung des Windparks sind auch während der Betriebsphase Aufträge für Wartung und Pflege der Anlagen zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren. 

Wer wird die Anlagen betreiben? 

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften oder regionale Energieversorger sein. 

Ist es sinnvoll, Windräder im Wald zu errichten?

Ja. Windenergieanlagen lassen sich wie im Windpark Dreieck Spreeau auch im Wald sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll realisieren. ABO Wind hat sich als einer der ersten Projektentwickler auf Waldstandorte spezialisiert und verfügt über reichlich Erfahrung in diesem Bereich. Die Eingriffe in die Natur bleiben dank dieser Expertise so gering wie möglich. Im Windpark Dreieck Spreeau planen wir die Windenergieanlage in direkter Anbindung zu bestehenden Forstwirtschaftswegen. Das minimiert den Eingriff in die Waldfläche erheblich. Unumgängliche Rodungen kompensiert ABO Wind darüber hinaus vollständig: Vorbehaltlich einer Zustimmung der entsprechenden Behörden durch Wiederaufforstungsmaßnahmen mindestens im Verhältnis 1:1.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Wind individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen wie die in Dreieck Spreeau geplanten kommen sogar auf eine Leistung von bis zu 4.500 Kilowatt. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Bleibt der Strom in der Region?

Die auf der Potenzialfläche „WEG 33 Dreieck Spreeau“ geplanten Windenergieanlagen, würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie im Dreieck Spreeau  geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Ist es erlaubt, ein Windrad in einem Naherholungsgebiet aufzustellen?

Ja. Viele Beispiele belegen, dass sich Windkraftnutzung und Naherholung gut ergänzen. Im Windpark Weilrod hat ABO Wind zum Beispiel einen Energie-Lehrpfad mit Schautafeln, Spiel- und Quizstationen angelegt. Die Energie-Erlebnis-Tour Weilrod wird von der FAZ empfohlen. Weitere Beispiele für ein Nebeneinander von Windkraft und Naherholung finden sie hier.  

Ist der von Windkraftanlagen produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist in vielen Ländern Europas, Südamerikas sowie in den USA, China und Australien schon heute die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Das zeigt eine 2017 erschienene Studie der finnischen Lappeenranta University of Technology im Auftrag von Greenpeace. In Deutschland steuerte die Windkraft an Land 2013 rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren am Energiemix Deutschlands bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage deutlich teuer als die für erneuerbare Energien

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Gibt es ein Brandschutzkonzept?

Ja, obwohl es laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden kommt – statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren.

ABO Wind installiert in den Windenergieanlagen Brandschutz und Löschsysteme gemäß den Vorgaben des Landes Brandenburg. Das Brandschutzkonzept stimmen wir außerdem mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab. Dazu gehören auch mehrere Löschbrunnen im Bereich des Windparks. Diese werden auch zur Bekämpfung von Waldbränden verwendet, die nicht von Windenergieanlagen verursacht werden. Unter Einsatz der Löschbrunnen des von uns errichteten Windpark Uckley Nord konnten beispielsweise bereits erfolgreich Waldbrände gelöscht werden, die nicht mit der Erzeugung von Windstrom im Wald zu tun hatten.

Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben. 

Ist der Standort Dreieck Spreeau überhaupt wirtschaftlich?

Ja. Die mittlere Windgeschwindigkeit auf Höhe der Rotoren am geplanten Standort beträgt mehr als 6 Meter pro Sekunde.

Im Umkreis der geplanten Windenergieanlagen stehen genügend Referenzanlagen, auf denen der Wind kontinuierlich gemessen wird. Unter anderem auf Basis dieser Daten aus den benachbarten Windenergieanlagen können Gutachter aussagekräftige Windprognosen für den Standort Dreieck Spreeau ermitteln, die eine solide Basis für den wirtschaftlichen Betrieb des Windparks darstellen.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Der maximal zulässige Schattenwurf durch Rotoren der Windkraftanlagen ist gesetzlich limitiert. Der Grenzwerte von maximal 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr darf nicht überschritten werden. Diese Werte werden durch die geplanten Windkraftanlagen im Dreieck Spreeau mit Abstand in keiner der umliegenden Siedlungen erreicht. Entsprechende Gutachten zu den Schattenimmissionen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstellt.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast (also mit maximal möglicher Leistung) laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm. Außerdem trägt der Wind in der Realität den Schall zeitweise vom Ort weg. Diese Entlastung wird in der Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt. 

Entsprechende Gutachten zu den Schallimmissionen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstellt.

 

Ist der gesetzliche Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung unzureichend, weil er auf alte, kleinere Windenergieanlagen ausgerichtet ist?

Nein. In Brandenburg muss der Abstand zwischen Windenergieanlagen zu den nächstgelegenen Wohnhäusern 1.000 Meter, in Ausnahmefällen 800 Meter betragen. Im Dreieck Spreeau planen wir mit einem Abstand von mindestens 1000 Metern zur Wohnbebauung. Pauschale Mindestabstände sind allerdings wenig sinnvoll; je nach Gelände, Anlagentyp etc. sind die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf angrenzende Wohnorte völlig verschieden. Daher sieht das Bundesimmissionsschutzgesetz anstelle von festen Abstandsregelungen Grenzwerte für Schall und Schattenwurf vor, die zwingend eingehalten werden müssen. Hierfür ist es unerheblich, ob eine Windkraftanlage 100 oder 200 Meter hoch ist – relevant ist, was an Schall oder Schatten in angrenzenden Wohnhäusern ankommt. Mehr Details dazu finden Sie in den vorherigen Antworten zu den Fragen zu Lärm und Schattenwurf.

Eine so genannte optisch bedrängende Wirkung liegt nach gängiger Rechtsprechung dann vor, wenn der Abstand der Anlage zur Wohnbebauung geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage ist. Beträgt der Abstand mindestens das Dreifache der Gesamthöhe, kommen die Einzelfachprüfungen überwiegend zu dem Ergebnis, dass keine optisch bedrängende Wirkung vorliegt. 

Mindern Windkraftanlagen den Wert von Immobilien?

Nein. Es gibt viele Gründe für den Wertverfall von Immobilien. Der wichtigste Faktor ist der demographische Wandel, durch den die Bevölkerung vor allem in ländlichen, strukturschwachen Regionen abnimmt und damit die Nachfrage nach Immobilien sinkt. Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise ist dagegen zu vernachlässigen. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen.

Die aktuellste Studie zu diesem Thema wurde 2022 in Frankreich von der ‚Agence de la transition écologique‘ (Agentur für den ökologischen Wandel) veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass Windenergieanlagen bei 90 Prozent der Häuser, die zwischen 2015 und 2020 verkauft wurden, keinen und bei zehn Prozent dieser Häuser nur minimalen Einfluss auf die Preise haben. Die gemessenen Auswirkungen ähneln denen anderer Infrastrukturobjekte, etwa Mobilfunkmasten. Die Haupteinflussfaktoren auf den Preis von Immobilien sind räumliche Struktur, Lebensstandard in der Region und Nähe zu touristischen Attraktionen.

Zu ähnlichen Schlüssen kommen auch ältere Untersuchungen aus Deutschland, zum Beispiel eine Studie aus Aachen oder der Grundstücksmarktbericht 2015 für die Bereiche der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven und der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.

Stimmt es, dass in den Anlagen die seltene Erde Neodym enthalten ist?

In den am Standort Dreieck Spreeau geplanten Anlagen ist kein Neodym enthalten. Neodym zählt zu den seltenen Erden und wird vor allem in einigen wenigen getriebelosen Windrädern eingesetzt. Die meisten Hersteller verzichten inzwischen ganz auf Neodym. Neodym selbst ist nicht radioaktiv; allerdings entstehen beim Abbauprozess giftige Stoffe und es wird radioaktives Uran und Thorium freigesetzt, die im schlimmsten Fall am Abbauort ins Grundwasser gelangen könnten. Neodym wird hauptsächlich in China abgebaut.

Werden für den Bau des Windparks großflächige Rodungen nötig sein?

Nein. Bei der Entwicklung des Konzeptes für einen Windpark legt ABO Wind besonderen Wert darauf, die Eingriffe in die Natur zu minimieren. Die Standorte der Windenergieanlagen liegen nach Möglichkeit nahe an bestehenden Wege, um den Wegeneubau- sowie Rodungsbedarf so gering wie möglich zu halten.

Für den Bau einer Windkraftanlage im Wald sind trotz aller Sorgfalt Rodungen sowie Teilversiegelungen erforderlich. Ein Teil der Fläche wird nach der Errichtung der Anlage wieder zurückgebaut. Für die Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart ABO Wind in enger Abstimmung mit den Kommunen, Forstämtern und Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen, um andere Teile des Waldes in entsprechendem Umfang ökologisch aufzuwerten. Auch hier gilt: ABO Wind reduziert den Eingriff in die Natur zum Bau der WEA auf ein absolutes Minimum. 

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Mit einer Beeinträchtigung der Wasserqualität durch den Windpark ist also nicht zu rechnen. 

Kann die Fläche rund um die Anlagen weiterhin wie gewohnt genutzt werden?

Ja, das Gelände rund um die Standorte kann wie vorher forstwirtschaftlich genutzt werden.

Wie gleicht ABO Wind den Eingriff in die Natur aus?

Trotz aller Vorsicht bedeutet der Bau eines Windparks immer auch einen Eingriff in die Natur. Zur Kompensation setzt ABO Wind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um, einen Teil davon auf den Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. In Zusammenhang mit der Realisierung des Windparks Uckley Nord wurden beispielsweise stillgelegte LPG-Betriebsstandorte, leerstehende militärische Liegenschaften und Lagerhallen abgerissen und entsiegelt. Diese und andere Brachflächen werden anschließend beispielsweise mit Streuobstwiesen bepflanzt. Der Windpark leistet also nicht nur einen Beitrag zur Energiewende, indem er den Ausstoß von Kohlendioxid obsolet macht. Dank der Ausgleichsmaßnahmen bereichert der Windpark die Region auch ökologisch.

Wird ein Windpark im Wald gebaut, muss die dafür gerodete Fläche im Verhältnis von wenigstens 1:1 aufgeforstet werden. Die Waldfläche insgesamt bleibt also mindestens gleich groß. Meistens wächst sie sogar. Zusätzliche waldbauliche Maßnahmen ergänzen diese Erstaufforstungen. Windparks entstehen meistens in monokulturell geprägten Wirtschaftswäldern, denen regelmäßig Holz entnommen wird. Diese Monokulturen gefährden die Artenvielfalt von Flora und Fauna. Bei dem aufgeforsteten Wald handelt es sich dagegen um Mischwald aus regionalen Gehölzen, der für die heimische Tier-und Pflanzenwelt ideale Lebensbedingungen bietet. 

Wie können sich Bürger über den Windpark informieren?

Wir legen großen Wert darauf, die Bürgerinnen und Bürger der Region über unsere Planungen auf dem Laufenden zu halten. Neben dieser Windpark-Website bieten wir im Laufe der Projektplanung noch viele weitere Möglichkeiten an, sich über den Windpark zu informieren: Wir organisieren zum Beispiel Infomessen oder bieten Baustellenführungen an.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

Kann der Windpark durch Versiegelungen des Bodens Einfluss auf das Grundwasser nehmen?

Grundwasserschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Die möglichen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das Grundwasser werden im Rahmen des Verfahrens umfassend geprüft. Gegebenenfalls werden dem Betreiber in der Genehmigung Auflagen zur Sicherstellung des Grundwasserschutzes auferlegt.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen (Befeuerung) der Windräder im Dunkeln. Auch hier hat sich die Technik weiterentwickelt: In neuen Windparks kann die Hindernisbefeuerung synchronisiert werden, so dass die Warnleuchten gleichmäßig aufblinken. Zudem wird durch den Einsatz von Sichtweitenmessgeräten eine Reduzierung der Beleuchtung um bis zu 90 Prozent bei klaren Witterungsbedingungen erreicht.

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Zacharias Hahn

Zacharias Hahn
Senior Projektleiter

Tel. +49 30 921 074-906
Fax +49 611 267 65-599
zacharias.hahn(at)abo-wind.de

Dr. Daniel Duben

Dr. Daniel Duben
Pressesprecher

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